Hessen : Programm „Elektronische Ausländerakte Hessen“ gestartet – Unterstützung der Ausländerbehörden

Sicherer Austausch von Fachdaten

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Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat den ersten Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 51.000 Euro für die Stadt Offenbach unterzeichnet. Für das Programm “Elektronische Auslän­derakte Hessen“ hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) insgesamt eine För­dersumme von 1.500.000 Euro bereitgestellt.

Mit dem Programm verfolgt das Hessische Innenministerium das Ziel, die hessischen Ausländerbehör­den auf Landes- und Kommunalebene bei der Einführung und Inbetriebnahme eines Dokumentenma­nagementsystems zur Führung einer elektronischen Ausländerakte zu unterstützen. Derzeit arbeiten die 31 kommunalen und drei zentralen hessischen Ausländerbehörden mit unter­schiedlichen IT-gestützten Fachanwendungen und die Ausländerakten werden überwiegend noch in Papier geführt. Teilweise werden bereits Dokumentenmanagementsysteme zum Führen elektroni­scher Akten genutzt, diese unterscheiden sich jedoch.

Unterstützung der Ausländerbehörden

Das Programm „Elektronische Ausländerakte Hessen“ unterstützt die örtlich zuständigen Ausländer­behörden aller hessischen Landkreise und Städte im Rahmen der Erstbeschaffung eines Dokumenten­managementsystems sowie der Digitalisierung ihrer Akten. In diesem dadurch möglichen, medien­bruchfreien Datenaustausch zwischen den 31 kommunalen und drei zentralen Ausländerbehörden sieht der Hessische Innenminister Peter Beuth eine starke Grundlage zur Förderung der Zusammenar­beit. Daneben wird der sichere sowie strukturierte Austausch von Fachdaten unterstützt und die Ak­tenlaufzeiten werden reduziert.

Sicherer Austausch von Fachdaten

Ein sicherer und strukturierter Austausch von Fachdaten ist essenziell, denn oftmals sind bei der Auf­enthaltsbeendigung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern Fristen einzuhalten, bspw. bei der Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung. Zudem bedarf es z. B. bei der Ausweisung und Rück­führung von sicherheitsrelevanten Fällen einer intensiven behördenübergreifenden Zusammenarbeit.

Stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Ausländerbehörden

Um zukünftig eine deutlich stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Ausländerbehörden zu unterstüt­zen, eine gleichzeitige Akteneinsicht durch mehrere Nutzer sowie eine standortunabhängige Sachbe­arbeitung zu gewährleisten, ist es von besonderem Interesse, in allen hessischen Ausländerbehörden die elektronische Akte einzuführen. Dadurch können die administrativen Prozesse im Rückführungs­management sowie allgemeinen Aufenthaltsrecht deutlich schneller und unkomplizierter gestaltet werden. Als Zuwendungsvoraussetzung wurde die einheitliche Aktenstruktur für alle hessischen Aus­länderakten festgeschrieben.

Die Förderrichtlinie “Elektronische Ausländerakte“ inklusive Antrag steht allen hessischen Kommunen auf der Homepage des HMdIS als Download zur Verfügung. Informationsgespräche und -veranstaltungen zur Thematik „Elektronische Ausländerakte“ werden angeboten. Alle hessischen Landkreise und Städte können bis zum 31.12.2020 Förderanträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport stellen.

Quelle :Hessen.de

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