Landkreis Main-Spessart :Weiterer Todesfall – Aktuell 138 positiv auf Coronavirus Covid-19 getestete Personen – 152 Personen unter häuslicher Quarantäne

Stand: 17. April, 12 Uhr

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Coronavirus Mask Corona Virus
Anestiev / Pixabay

Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Main-Spessart

Aktuell gibt es 138 positiv auf Covid-19 getestete Personen (Stand: 17. April, 12 Uhr), davon befinden sich neun Personen in stationärer Behandlung im Klinikum Main-Spessart, zwei davon auf der Intensivstation. Ein weiterer Todesfall ist im Landkreis zu beklagen. Die Person war Ende 50 und bereits vor ihrer Covid-19 Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung pflegebedürftig. Aktuell sind 152 Personen unter häusliche Quarantäne gestellt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Personen auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Die Quarantäne ist eine Präventionsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Alle verfügbaren Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ermitteln Kontaktpersonen und leiten gegebenenfalls Testungen ein. „Verhalten Sie sich so, als ob jede Person, der sie begegnen, potentiell positiv ist. Nur wenn jeder für sich alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen einhält, haben wir noch die Möglichkeit den Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen“, appellierte Schiebel an die Menschen.

Landratsamt Main-Spessart und seine Außenstellen seit Donnerstag, 19. März geschlossen! Bitte verstärkt E-Mail und Telefon nutzen 
Um sowohl die Bevölkerung als auch die Mitarbeiter des Landratsamtes vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu schützen und solange wie möglich den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können, wird der Parteiverkehr im Landratsamt sowie in den Außenstellen, wie bspw. Veterinäramt, Führerschein- und Zulassungsstelle, bis auf die unten genannten Ausnahmen, Schulwesen oder Tourist-Info, bis auf weiteres ausgesetzt. Persönliche Vorsprachen sind also nicht mehr möglich. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger daher, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post, E-Mail oder telefonisch zu erledigen.

+++ÖPNV weiter im Ferienfahrplan+++
Für den ÖPNV im VVM Verbund und damit auch für den Landkreis Main-Spessart gilt nächste Woche auch noch der Ferienfahrplan. Das wird sich voraussichtlich ab Montag, 27. April ändern. Weitere Informationen dazu veröffentlichen wir im Laufe der nächsten Woche. Die Fahrgäste werden gebeten zum Infektionsschutz einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

+++Notfallversorgung im Klinikum sichergestellt+++
In der Öffentlichkeit ist fälschlicherweise der Eindruck entstanden, dass das Klinikum in Lohr nur noch Patienten mit einer Covid-Erkrankung behandelt. Deshalb weist das Klinikum MainSpessart noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin behandelt und operiert. werden. Notfälle – z.B. Unfälle, Schlaganfälle, Herzinfarkte – sowie dringende onkologische Behandlungen und dringende Operationen, die keinen Aufschub dulden, werden ebenso durchgeführt.

+++Informationen für niedergelassene Ärzte auf www.main-spessart.de+++
Ab sofort finden die niedergelassenen Ärzte aus Main-Spessart die Informationen des Versorgungsarztes Dr. Edgar Dettmann auf der Startseite der Homepage des Landkreises.

+++Beratung für Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher in der CoronaKrise+++
Immer mehr Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher bekommen in Main-Spessart die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. Das Landratsamt bietet in Zusammenarbeit mit der Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH telefonische Beratung zu wichtigen Themen. Unter der GSN-Corona Hotline 0 93 53 – 98 290 finden Unternehmen -von Dienstag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr – Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen. Insbesondere die Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler des Freistaates Bayern und der Bundesregierung bieten Hilfe bei Liquiditätsengpässen. Persönliche Beratung erhalten in Zahlungsschwierigkeiten geratene Kleinunternehmer, aber auch Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose – von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr – unter den Durchwahlen 0 93 53 – 793 – 1135 und -1134. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen der Pandemie zu beseitigen bzw. zu mildern.

+++Knauf Gipswerke spenden FFP-2-Masken +++
Die Knauf Gips KG aus Iphofen mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter Manfred Grundke an der Spitze hat eine große Anzahl FFP-2-Masken für die Verteilung an niedergelassene Ärzte in Main-Spessart kostenlos zur Verfügung gestellt. „Damit ist für die kommenden vier Wochen bereits die Hälfte des Bedarfs der Ärzteschaft in unserem Landkreis gedeckt.“, freut sich der Versorgungsarzt des Landkreises, Dr. Edgar Dettmann, der für die Verteilung von Schutzmaterial an die niedergelassenen Ärzte zuständig ist. Denn die Beschaffung von Masken, Schutzanzügen und Handschuhen gestaltet sich – wie deutschlandweit – auch in Main-Spessart noch immer schwierig. Umso dankbarer ist Dr. Dettmann für die unbürokratische Unterstützung des Unternehmens.

+++Pflegekraft der Otto- und Anna-Heroldstiftung positiv auf das Corona-Virus getestet+++
Eine Pflegekraft der Otto- und Anna-Heroldstiftung in Karlstadt wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Sie war ausschließlich in einem Wohnbereich der Einrichtung tätig und befindet sich bei mildem Krankheitsverlauf nun in häuslicher Quarantäne.
Darüber hinaus wurden bei einer Bewohnerin der Stiftung Symptome festgestellt. Die betroffene Person wurde isoliert und auf das Virus getestet. Das Ergebnis liegt aktuell noch nicht vor. Der betreffende Wohnbereich wurde vorsorglich abgeriegelt.
Die Angehörigen aller Bewohner des Pflegeheimes wurden unverzüglich von der Heimleitung benachrichtigt. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir darüber informieren.

+++Richtiges Verhalten bei leichten Symptomen+++
Immer wieder stellen Betroffene die Frage, ob sie bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und um einen Test bitten sollten, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen). Das sollte man in diesen Fällen tun:

  • wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
  • wenn man in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert Koch Institut ausgewiesenen Risikogebiet war,
  • wenn Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.),
  • wenn man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege).

Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte umgehend Ihren Hausarzt oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Dort bespricht man mit Ihnen das weitere Vorgehen. Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren.

Keine Testung ist für die Personen vorgesehen, die Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatten, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund sind. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken.

Weitere Infos dazu finden Sie bei den häufigsten Fragen des Robert Koch Instituts: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.htmlexterner Link

+++Möglichkeiten für den Einzelhandel mit „verbotenem Sortiment“ durch Lieferdienst+++
Die Regierung von Unterfranken vertritt die Auffassung, dass für Geschäfte des Einzelhandels mit eigentlich durch die Allgemeinverfügung des Ministeriums „verbotenem Sortiment“, wie z. B. Bücher, CDs DVDs oder Büromaterial, bis auf Weiteres unter Vorbehalt ein Lieferdienst eingerichtet werden kann, wenn der Warenverkehr tatsächlich kontaktlos abgewickelt wird. Voraussetzung ist die Einhaltung der Regelungen des Onlinehandels, d.h. Vorkasse durch Überweisung, PayPal, o. ä., oder der Händler legt die Rechnung für die Überweisung bei, und stellt die Ware selbst oder lässt sie durch einen Lieferanten vor der Tür des Kunden oder einem vereinbarten Ort abstellen. Es darf also keine persönliche Übergabe und keinen Kundenkontakt geben. Die Regierung sieht dies als Onlinelieferdienst, der wie Online-Handel zu werten ist, mit dem Unterschied, dass die Zustellung nicht per Post erfolgt, sondern durch einen anderweitigen Lieferanten.

Quelle : Main-Spessart.de

https://wertheim24.de/category/nachrichten/nachrichten-region/

 

Bilder / Video Französischer Markt Wertheim 20.-22.05.2016 – Live Musik und Kulinarisches

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