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„Für den Schulbetrieb ist es unerlässlich, dass die Hygienevorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Deshalb muss der Start des Schulbetriebs gründlich vorbereitet und sorgsam mit allen Beteiligten abgestimmt werden“, sagt Eisenmann und fügt hinzu: „Wir gehen davon aus, dass nicht alle Lehrkräfte uneingeschränkt für Angebote an der Schule zur Verfügung stehen können, beispielsweise weil sie sich in häuslicher Quarantäne befinden, zu einer Risikogruppe gehören oder selbst erkrankt sind. Auch müssen wir im Sinne des Infektionsschutzes kleinere Lerngruppen und geteilte Klassen auf eine größere Zahl von Räumen verteilen. Dies wird zusätzliche Lehrkräfte binden. Schon daraus folgt, dass ein Unterrichtsangebot im Schulgebäude auf längere Sicht nur eingeschränkt möglich sein wird.“
Das Ministerium geht davon aus, dass ein Viertel der Lehrkräfte zu Risikogruppen zählt und nicht für den Präsenzbetrieb eingeplant werden kann. Dazu gehören nach derzeitiger Einschätzung alle Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen. Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen sind von der Präsenzpflicht befreit, dürfen also nicht an die Schule. Über 60-Jährige Lehrkräfte sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit, können sich jedoch freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Lehrkräfte, die mit einer schwangeren Person oder mit Personen mit relevanten Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, entscheiden ebenfalls freiwillig darüber, ob sie Präsenzdienst leisten können.
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