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Stand 26. April, 15 Uhr
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Sonntag, 26. April, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 354. Die beiden neu infizierten Personen befinden sich in stationärer Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.
Die 354 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 116 (+1), Boxberg: 17, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 6 (+1), Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4.
Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts
Der Betreiber des Outlet Centers Wertheim Village hat Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingereicht. Die Richter hatten in einer Eilentscheidung dem Landratsamt Recht gegeben, das am 20. April die Schließung des Outlet-Centers bis 3. Mai verfügt hatte.
Geänderte Einreise-Verordnung
Geändert wurde vom Sozialministerium mit Wirkung vom 25. April die „Corona-Verordnung Einreise“. Gestrichen wurde Paragraph 2 (Tätigkeitsverbot für einreisende Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben). Von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne ausgenommen sind nun auch Personen, die sich „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst bis zu fünf Tage im Ausland aufgehalten haben“. Quarantänepflicht gilt zudem nicht für Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Land Baden-Württemberg einreisen – hier wurde der Begriff „Saisonarbeitskräfte“ gestrichen. Geändert wurde die Geltungsdauer der Verordnung, die nun am 3. Mai außer Kraft tritt. Bisher war die Geltungsdauer an jene der Corona-Verordnung geknüpft.
Dokumente
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