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Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 5. Mai) -Verordnungen für Werkstätten, zur Einreise und für den Spitzensport geändert
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 5. Mai, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 379. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst.
Die 379 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1 (+1), Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 125, Boxberg: 21, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 14, Igersheim: 23, Külsheim: 9, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 33, Tauberbischofsheim: 25, Weikersheim: 32, Werbach: 6, Wertheim: 22 (+1) und Wittighausen: 4
286 Patienten wieder genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 286 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 91, Boxberg: 9, Creglingen: 14, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 8, Igersheim: 20, Külsheim: 3, Königheim: 4, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 28, Tauberbischofsheim: 19, Weikersheim: 28, Werbach: 6, Wertheim: 19, Wittighausen: 2.
Werkstätten mit Auflagen wieder geöffnet
Auch für viele Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Jetzt wurde mit der schrittweisen Öffnung dieser Einrichtungen begonnen. Seit Montag, 4. Mai, ist zunächst die Wiederaufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze erlaubt. Dabei müssen die Werkstätten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss ein Infektionsschutzkonzept des Trägers für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen ist freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zu Hause bleiben. Die geänderte Verordnung ist zunächst bis 23. Mai gültig.
Bis 10. Mai verlängert wurde die Geltungsdauer der Corona-Verordnung „Einreise“ sowie der Corona-Verordnung „Spitzensport“. Bei der Einreise-Verordnung wurde ein Umgangsrecht als triftiger Reisegrund hinzugefügt. Neu in der Spitzensport-Verordnung ist, dass bei größeren Trainingsflächen jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern möglich ist.
Dokumente
- Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise)
PDF, 126 kB 05.05.2020
- Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport)
PDF, 111 kB 05.05.2020
- Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung WfMB – CoronaVO WfMB)
PDF, 123 kB 05.05.2020
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