Main-Tauber-Kreis : Änderung der StVO bringt weitreichende Änderungen – Neuerungen im Überblick

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geralt / Pixabay Verkehrs Schilder

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Änderung der StVO bringt weitreichende Änderungen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde zum 28. April geändert. Damit gilt auch ein neuer Tatbestandskatalog. Die Zentrale Bußgeldstelle beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis möchte in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger für die neuen Vorschriften sensibilisieren.

Zwar erhalten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung Nutzer von Carsharing und von Elektroautos viele Vorteile, allerdings wird zu schnelles Fahren, das unerlaubte Benutzen einer Rettungsgasse sowie unnötiges Hin- und Herfahren mit höheren Bußgeldern sanktioniert. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Vorschriftswidriges Parken wird mit höheren Geldbußen sanktioniert. So kann nun für das Parken auf dem Gehweg ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro ausgesprochen werden.
  • Neue Regeln gelten auch beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern. Zu ihnen muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind zwei Meter notwendig.
  • Die bisherige Regelung, bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 31 Kilometer pro Stunde (innerorts) bzw. 41 Kilometer (außerorts) pro Stunde ein Fahrverbot zu erhalten, gehört der Vergangenheit an. Jetzt wird bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 Kilometer pro Stunde (innerorts) und ab 26 Stundenkilometer (außerorts) ein Fahrverbot festgesetzt. 
  • Auch für unnötiges Hin- und Herfahren droht nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.
  • Auch weil im Ernstfall jede Minute zählt, hat der Gesetzgeber die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder das unerlaubte Benutzen der Rettungsgasse mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Hier drohen nun Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Zusammenfassend soll mit all den Änderungen vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Hierbei spielt unter anderem aber auch die Verkehrsüberwachung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang werden durch die Mitarbeiter des Landratsamt Main-Tauber-Kreis im gesamten Kreisgebiet in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsüberwachungen vorgenommen.

Die komplette Ausgabe des aktuellen Tatbestandskataloges kann auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes unter https://www.kba.de abgerufen werden.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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