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Die hessische Initiative zur konsequenten Entwaffnung von Extremisten führte im vergangenen Jahr zu einer Änderung des nationalen Waffenrechts, die eine Regelabfragepflicht der Jagdbehörden bei den Verfassungsschutzämtern vorsieht. Um das Ziel, einerseits Extremisten den Zugang zu Waffen zu versagen und andererseits der Jägerschaft schnellstmöglich die gewünschten Erlaubnisse zu erteilen, hatten die beteiligten Ministerien und Behörden ein einfaches und schnelles Verfahren vereinbart. Vom 20. Februar bis 20. April 2020 konnten 9.208 jagdrechtliche Anfragen durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) positiv bewertet werden, in nur zwei Fällen erfolgten negative Meldungen an die unteren Jagdbehörden. Bei einem Treffer steht die abschließende Bearbeitung noch an.
Verzögerungen haben sich nicht bewahrheitet
„Befürchtungen, dass es durch das neue Waffengesetz und die Einführung der Regelabfrage zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt, haben sich in Hessen nicht bewahrheitet. Unser Verfassungsschutz hat die Prüfungen unverzüglich vorgenommen und den unteren Jagdbehörden sofort zurückgemeldet. Außerdem hat sich gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der Jägerinnen und Jäger keinerlei Berührungspunkte zum Extremismus hat. In nur wenigen Fällen wird es im Ergebnis voraussichtlich keine Erlaubnis geben. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und Extremisten haben in der hessischen Jägerschaft keinen Platz“, sagte Staatssekretär Dr. Stefan Heck.
Die von Hessen in den vergangenen Jahren initiierte und 2019 endlich umgesetzte Verschärfung des Waffengesetzes zeige Wirkung. „Allen Jägerinnen und Jägern wünsche ich einen guten Start in das neue Jagdjahr, viel Erfolg und Weidmannsheil“, so der Staatssekretär.
Hintergrund:
Hessen setzt sich bereits seit Jahren für die konsequente Entwaffnung von Extremisten ein. Im September 2019 hat die Hessische Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts im Bundesrat eine Mehrheit erhalten. Hessen hat sich für eine Regelanfrage beim den Verfassungsschutzbehörden und eine Regelunzuverlässigkeit von Extremisten eingesetzt.
Der Bundesgesetzgeber hat eine Verschärfung des Waffenrechts zum 20. Februar 2020 vorgenommen. Eine wesentliche Forderung Hessens, die Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, hatte damit Eingang in das Waffengesetz gefunden. Diese Regelabfrage, die Hessen seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung konsequent praktiziert, schließt systematisch bisher noch vorhandene Informationslücken zwischen den zuständigen Behörden und trägt insbesondere durch die Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden dazu bei, Reichsbürger und Extremisten zu entwaffnen.
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