Main-Tauber-Kreis : Kein neuer Corona Fall – Weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Covid Coronavirus Quarantine  - Mampu / Pixabay
Mampu / Pixabay Corona Symbolbild

Kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 9. Mai) – Weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung ab 11. Mai

Im Main-Tauber-Kreis wurde am Samstag, 9. Mai, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiterhin bei 389.

Weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Diese neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

Im öffentlichen Raum ist es nun erlaubt, auch mit den Personen eines weiteren Hausstands unterwegs zu sein. So ist es möglich, sich mit einer weiteren Familie oder den Bewohnerinnen und Bewohnern eines anderen Haushalts im öffentlichen Raum zu treffen. In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen ausgenommen.

Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen. Fahrschulen können ebenfalls wieder den Betrieb aufnehmen; gleiches gilt für Flugschulen. Sonnenstudios sowie weitere körpernahe Dienstleistungen dürfen öffnen. Dazu zählen Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios und Piercingstudios.

Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten. Sportaktivitäten ohne Körperkontakt – wie zum Beispiel Tennis und Golf – sind wieder möglich. Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ebenso erlaubt. Insofern können alle Sportvereine ab 11. Mai ihren Mitgliedern entsprechende Angebote unterbreiten.

Der Freiluft-Sport mit Tieren kann auch wieder stattfinden. Hierzu zählen etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Sportboothäfen dürfen ebenfalls ihren Betrieb aufnehmen. Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modellflug.

Die Maskenpflicht gilt nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern fortan auch im Personenfernverkehr der Deutschen Bahn sowie in Flughafengebäuden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits an Haltestellen gilt.

Alle Lockerungen sind mit zahlreichen Auflagen und Hygienevorschriften verbunden.

Die neue Corona-Verordnung sowie Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab 11. Mai finden sich unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus

„Es liegt nun an jedem einzelnen, mit den Lockerungen behutsam und verantwortungsbewusst umzugehen“, betont Landrat Reinhard Frank. „Wenn die Disziplin nachlässt und die weiterhin bestehenden Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr ganz so strikt befolgt werden, müssen wir in wenigen Wochen vielleicht vieles von dem wieder zurückdrehen, was das Land jetzt lockert.“

S RAY PreSale Store