[ad_1]
Wer noch kein SEPA-Mandat erteilt hat, kann immer noch eines erteilen, um den Betrag für 2020 und die kommenden Jahre bequem einziehen zu lassen. Wurde ein SEPA Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid vermerkt. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben. Zuviel bezahlte Beträge werden verrechnet oder zurücküberwiesen.
Ist ein Gebührenbescheid fehlerhaft, so muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Abfallwirtschaftsbetrieb, eingereicht werden. Der Widerspruch kann auch per E-Mail an awmt-finanzen@main-tauber-kreis.de eingereicht werden. Für Rückfragen sollte die Telefonnummer angegeben werden. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht gültig, nur schriftlich eingereichte Widersprüche können bearbeitet werden.
Bei kompletter Bezahlung des Gebührenbescheids werden alle darauf genannten Müllgefäße zur Leerung freigeschaltet. Dies geschieht anhand des Chips, der in den Müllgefäßen eingebaut ist. Das Sammelfahrzeug erkennt zukünftig, ob die Gebühr für die Tonne entrichtet und der Chip freigeschaltet wurde. Wurde die Gebühr noch nicht bezahlt, ist der Chip gesperrt. In diesem Fall bleibt die Tonne ungeleert stehen.
Die Entsorgungsfirmen haben in den vergangenen Monaten die Lesbarkeit der Chips überprüft und bei unbechippten Tonnen eine Nachricht hinterlassen. Sollten noch unbechippte Tonnen zur Müllentsorgung verwendet werden, müssen diese dem AWMT gemeldet werden, damit ein Nachbechippungstermin vereinbart werden kann.
Vorgehensweise bei Zuzug, Umzug und Wegzug
Bei Zuzug meldet sich der Bürger beim Einwohnermeldeamt an. Dort gibt es auch den Vordruck, mit dem die Müllgefäße bestellt werden. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Bei Bedarf kann auch eine Papiertonne bestellt werden; alternativ kann Papier auch in Bündeln zur Abholung bereitgestellt werden. Nach Übermittlung der Meldedaten vom Einwohnermeldeamt an den AWMT und Eingang des Antrags beim AWMT können die Müllgefäße aufgestellt werden.
Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreis sind die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitzunehmen. Der neue Wohnort, die Anzahl der Gefäße sowie die Behälternummern sind dem AWMT mittels Antrag mitzuteilen. Nicht mehr benötigte Tonnen müssen dem AWMT per Antrag gemeldet werden, damit ein Rückholtermin vereinbart werden kann.
Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis sind alle Müllgefäße an den AWMT zurückzugeben. Die Mülltonnen sind auf den Haushalt personalisiert und können nicht an Nachnutzer weitergegeben werden. Die Abholung ist dem AWMT per Antrag anzuzeigen.
Anträge gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/awmt-dokumente und bei jeder Stadt oder Gemeinde im Main-Tauber-Kreis. Kontaktadresse ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-4005, E-Mail: awmt-finanzen@main-tauber-kreis.de.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016