Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Bilanz 2019 des Zollfahndungsamts Dresden

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1.469 Ermittlungsverfahren gegen 2.025 Tatverdächtige eingeleitet; Steuerhinterziehungen in Höhe von rund 122 Millionen Euro aufgedeckt; 910 Kilogramm Rauschgift und 2,9 Millionen Zigaretten sichergestellt

Das Zollfahndungsamt Dresden war auch im Jahr 2019 erfolgreich bei der Bekämpfung der mittleren, schweren sowie organisierten Zollkriminalität und leistete somit erneut einen wichtigen Beitrag zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung und zur Sicherung von Steuereinnahmen.

Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.469 Ermittlungsverfahren (2018: 1.316) gegen 2.025 Tatverdächtige (2018: 1.705) neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.

Die Ermittlungen bezogen sich auf grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen, Sprengstoffe, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und gewerblicher Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von Einfuhrabgaben.

Durch ihre Ermittlungen deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 122 Millionen Euro auf (2018: 68 Mio. Euro).

Bei der Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels konnten im letzten Jahr 910 Kilogramm Betäubungsmittel (2018: 568 kg) sowie rund 25.000 Ecstasy-Pillen sichergestellt werden. Hinzu kommt eine zusätzlich ermittelte Menge an Betäubungsmitteln von etwa 818 Kilogramm (2018: 337 kg).

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 200 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 190.000 Euro aus.

Die Finanzermittler der Behörde konnten im Jahr 2019 Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von 8,6 Millionen Euro sichern. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Straftätern illegal erwirtschaftete Gewinne zu entziehen, welche diese aus strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel dem Handel mit unversteuerten Zigaretten oder Betäubungsmitteln, erlangt haben.

Einige detaillierte Ergebnisse zu ausgewählten Deliktsbereichen:

Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamts Dresden dar.

Im Rahmen von 516 Ermittlungsverfahren, die unter anderem unter Beteiligung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen geführt wurden, konnte den Tatverdächtigen neben 910 Kilogramm sichergestellten Drogen die unerlaubte Einfuhr von rund 818 Kilogramm Betäubungsmitteln aus EU- oder Drittländern nachgewiesen werden.

Zum überwiegenden Teil waren die sichergestellten Betäubungsmittel nicht für Deutschland bestimmt. Deren Adressaten haben ihren Sitz in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Bei diesen Drogen handelte es sich hauptsächlich um Kokain (103 kg).

Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die Feststellungen. Kurzfristig organisierten die Dresdner Zollfahnder insgesamt 42 kontrollierte Weiterleitungen dieser Rauschgiftsendungen in das jeweilige Versender- oder Empfängerland und unterstützten damit maßgeblich die dortigen Ermittlungen gegen die Organisatoren des Rauschgiftschmuggels.

Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Schmuggel von Crystal (Methamphetamin) und Marihuana über die sächsisch-tschechische sowie die sächsisch-polnische Grenze im Vordergrund. Häufig ergeben sich aus Feststellungen von Betäubungsmitteln im grenznahen Raum, die bei verdachtsunabhängigen Kontrollen durch Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden, Ausgangspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsamts Dresden.

Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 18 Kilogramm der synthetischen Droge Crystal sowie 407 Kilogramm Marihuana sichergestellt werden. Darüber hinaus wurde den Tätern die Einfuhr von weiteren 3 Kilogramm Crystal sowie von 810 Kilogramm Marihuana nachgewiesen.

Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität

Im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität leitete das Zollfahndungsamt Dresden im vergangen Jahr 83 Ermittlungsverfahren ein.

Bei der Bekämpfung des international organisierten Tabakwarenschmuggels bearbeiteten die Zollfahnder im Vorjahr 53 Ermittlungsverfahren. Insgesamt konnten 2,9 Millionen Zigaretten, 141 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 12 Tonnen Rauchtabak sichergestellt sowie der Schmuggel von weiteren 7 Millionen Zigaretten, 167 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 1.200 Tonnen Rauchtabak ermittelt werden.

Einfuhrabgaben

Im Vorjahr wurden 11 Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Als Beispiel sind hierbei insbesondere Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Antidumpingmaßnahmen zu nennen.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Der stetig anwachsende Internethandel wirkte sich auch 2019 auf den erhöhten Missbrauch des internationalen Postverkehrs für die Einfuhr illegaler Waren aus. Dies betraf neben dem Rauschgiftschmuggel die Deliktsbereiche der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Markenpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie Verstöße gegen den Artenschutz.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Beamten des Zollfahndungsamts Dresden bearbeiteten im Vorjahr 272 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich und stellten unter anderem 6 scharfe Schusswaffen, 10.000 pyrotechnische Erzeugnisse sowie 264 verbotene Gegenstände – wie zum Beispiel Laser- und Zielpunktprojektoren, Schlagringe und als Taschenlampe getarnte Elektroschocker – sicher.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Bereich der Produktpiraterie wurden im vergangenen Jahr 28 Ermittlungsverfahren durch Beamte des Zollfahndungsamts Dresden eingeleitet und rund 37.000 Plagiate – hauptsächlich Textilien – sichergestellt.

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie das Antidopinggesetz ermittelten die Beamten des Zollfahndungsamts Dresden im Vorjahr in 431 Fällen.

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren:

  • verbotene Arzneimittel – 160.000 Tabletten, 435 Kilogramm Pulver und 1.450 Ampullen
  • Dopingsubstanzen – 100.000 Tabletten, 37 kg Pulver und 4.650 Ampullen

Der Großteil dieser Waren wurde in internationalen Luftfrachtsendungen festgestellt und war für Empfänger in anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas bestimmt. In diesen Fällen steuerte das Zollfahndungsamt Dresden die notwendigen Informationen für die Durchführung weiterer Ermittlungen an die zuständigen Behörden, insbesondere der Empfängerländer.

In fünf Fällen erfolgten in Abstimmung mit den Zollbehörden in den Empfängerländern kontrollierte Weiterleitungen, da diese Substanzen dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung fanden.

Artenschutz

In 14 Ermittlungsverfahren gingen die Zollfahnder im Vorjahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach.

Sie stellten dabei unter anderem 42 Tierhäute (Python und Krokodil), 138 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python), 35 Erzeugnisse aus Reptilien sowie 500 Gramm Elfenbein sicher.

Die wesentlichen Zahlen des Jahres 2019 im Überblick

  • eingeleitete Ermittlungsverfahren: 1.469
  • Tatverdächtige: 2.025
  • ermittelter Steuerschaden: 122 Millionen Euro
Aufstellung der Mengen sichergestellt ermittelt
Betäubungsmittel (Auswahl)
Heroin 76 kg
Opium 13 kg
Kokain 103 kg 3,8 kg
Amphetamin 10 kg 2 kg
Methamphetamin (Crystal) 18 kg 3 kg
Marihuana 407 kg 810 kg
Ecstasy 25.000 Stück
Haschisch 6,5 kg
Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Auswahl)
Zigaretten 2,9 Mio. Stück 7,3 Mio. Stück
Wasserpfeifentabak 141 kg 167 kg
Rauchtabak 12 t 1.200 t
Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Auswahl)
scharfe Schusswaffen 6 Stück
verbotene Waffen 264 Stück
Pyrotechnik 10.000 Stück
Dopingmittel 100.000 Tabletten
37 kg Pulver
4.650 Ampullen
Arzneimittel 160.000 Tabletten
435 kg Pulver
1.450 Ampullen
Plagiate 36.600 Stück
Artenschutz (Tiere, Pflanzen, Objekte) 285 Erzeugnisse
43 Tierhäute
500 Gramm Elfenbein
870 Ampullen

Bei den Mengenangaben erfolgt eine Differenzierung nach sichergestellten (körperlich vorhandenen) und ermittelten Mengen. Die ermittelte Menge resultiert beispielsweise aus Beschuldigten- und Zeugenaussagen sowie aus Auswertungen von sichergestellten Unterlagen, wie Rechnungen und Lieferscheinen.

Das Zollfahndungsamt Dresden – Daten und Fakten

Das Zollfahndungsamt Dresden ist eines von bundesweit acht Zollfahndungsämtern und dem Zollkriminalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion) nachgeordnet.

Die rund 280 Beschäftigten des Zollfahndungsamts Dresden sind für die Bundesländer Sachsen, einen großen Teil von Thüringen sowie den Landgerichtsbezirk Halle (Saale) im Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.

Das Zollfahndungsamt Dresden verfügt über Außenstellen (Dienstsitze) in Görlitz, Leipzig und Erfurt.

Gemeinsam mit den Landeskriminalämtern der Länder Sachsen und Thüringen unterhält das Zollfahndungsamt Dresden drei „Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift“ (GER Ostsachsen in Dresden, GER Westsachsen in Leipzig, GER Thüringen in Erfurt) sowie zwei „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen“ (GFG Sachsen in Dresden, GFG Thüringen in Erfurt).

Schwerpunktmäßig ermittelt die Zollfahndung bei mittleren, schweren und organisiert begangenen Zollstraftaten.

Die Zollfahnder werden in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Zigaretten- und Betäubungsmittelkriminalität, der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Produktpiraterie, bei Arzneimittel- und Dopingmittelschmuggel, bei Verstößen gegen den Artenschutz sowie bei der Hinterziehung von Einfuhrabgaben tätig.

Hingegen existiert keine Zuständigkeit des Zollfahndungsdienstes für die Verfolgung von Schwarzarbeit oder der Nichtzahlung von Mindestlöhnen.

Quelle : Zoll.de

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