[ad_1]
Keine neue Coronavirus-Infektion gemeldet (Zahlen 26. Mai) – Ministerium legt Masterplan für Kunst und Kultur vor
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Dienstag, 26. Mai, erneut keine Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiterhin bei 397. Die Zahl der genesenen Covid-19-Patienten verbleibt bei 374.
Masterplan für Kunst und Kultur
Das Wissenschaftsministerium hat konkrete Regelungen für den Kulturbereich sowie Spielräume für kleine, kreative Formate angekündigt. Diese sowie weitere Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung stehen im „Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand“, der insgesamt rund 45 Millionen Euro umfasst.
Bibliotheken und Archive sind bereits seit 20. April geöffnet, Museen, Freilichtmuseen und Ausstellungseinrichtungen konnten seit 6. Mai wieder öffnen. Ab sofort und für ein Jahr wird Kindern und Jugendlichen freier Eintritt in die Dauerausstellungen der Landesmuseen und im Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe ermöglicht.
Kleine künstlerische Veranstaltungsformate sollen ab 1. Juni möglich werden, wenn die räumlichen Bedingungen das zulassen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorgaben zum Schutz des Publikums und der Mitwirkenden garantiert werden kann. Außerdem muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein. Das Ministerium orientiert sich dabei an den Rahmenbedingungen, die für Gottesdienste vereinbart wurden. Daraus ergibt sich, dass in einem ersten Schritt Veranstaltungen mit einem Richtwert von unter 100 Personen vorgesehen sind. Bei speziellen Formaten, wie beispielsweise Autokinos, sind auch mehr Personen zulässig.
Kultureinrichtungen sollen bei notwendigen investiven Maßnahmen unterstützt werden. Als erste Hilfe stellt das Ministerium über zwei Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereit, um unter der Überschrift „Kultur Sommer 2020“ kleinere Kulturveranstaltungen aller Sparten und auch der Breitenkultur, beispielsweise der vielen Vereine, zu fördern. Ab sofort darf der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen werden.
Im Rahmen der Soforthilfe Corona für Solo-Selbständige, Einrichtungen und Vereine wurden Stand 12. Mai bereits über 75 Millionen Euro ausbezahlt. Neben einer eventuellen Verlängerung dieses Programms wurde ein Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes beantragt. Das Notprogramm soll aus zwei Teilen bestehen: Ein Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro soll wirtschaftlich gefährdeten Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereinen der Breitenkultur helfen. Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“, ausgestattet mit rund 7 Millionen Euro, gilt kulturellen Veranstaltungen, die auch unter den aktuellen Beschränkungen und unter Einhaltung von Auflagen umgesetzt werden können. Auch gewerbliche Kinos sollen unterstützt werden.
Teilnehmerzahl bei touristischen Führungen
Nach den neuesten Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung sind jetzt im touristischen Bereich geführte Touren – auch mit Fahrrad, Boot, Segway, Quad oder Tieren – wieder möglich. Unsicherheiten bestehen häufig bei der Frage nach der Teilnehmerzahl, etwa bei geführten Wanderungen oder Stadtführungen. Das Wirtschaftsministerium stellt hier klar, dass auch für solche Angebote der Paragraf 3 der Corona-Verordnung zur Anwendung kommt. Dort heißt es im ersten Absatz: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.“ Dies bedeutet, dass bei Führungen die Teilnehmerzahl an sich nicht begrenzt ist, jedoch nur aus Personen von ein oder zwei Haushalten bestehen darf.
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016