Stadtverwaltung Wertheim : Kleine Veranstaltungen sind wieder möglich – Aktuelle Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab

Kontaktbeschränkungen verlängert

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Was darf ab wann wieder öffnen und welche Auflagen gelten dabei? Der Beratungs- und Erklärungsbedarf in der Bürgerschaft ist nach wie vor sehr hoch, informierte Volker Mohr, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, in der heutigen Schaltkonferenz des Corona-Lenkungsstabes. Das liegt auch daran, dass viele Veränderungen aus Stuttgart angekündigt und damit Erwartungen geweckt werden. Diese sind aber nicht zu erfüllen, weil die notwendigen Ausführungsbestimmungen erst mit Zeitverzug folgen. Gerade um das bevorstehende Pfingstfest herum werden viele Corona-Schutzbestimmungen wieder gelockert.

Kontaktbeschränkungen verlängert
Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen muss man, wo immer möglich, mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Diese Einschränkungen galten zunächst bis 5. Juni und wurden nun bis zum 14. Juni verlängert.

Private Feiern erlaubt
An privaten Veranstaltungen, zum Beispiel Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, dürfen ab dem 1. Juni in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen teilnehmen. Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, dürfen wegen der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft maximal 20 Personen teilnehmen.

Veranstaltungen bis 100 Personen
Darauf haben Kulturschaffende und Vereine in Wertheim sehnlich gewartet: Ab dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder möglich. Dazu zählen Theater, Konzerte, Kleinkunst oder auch Vorträge, ebenso Veranstaltungen von Vereinen, Parteien und Unternehmen. Bedingung dafür ist, dass es feste Sitzplätze gibt und Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Diese Auflagen muss das Land noch in einer gesonderten Verordnung regeln, sie wird wohl im Laufe des Wochenendes veröffentlicht. Ab wann Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen wieder möglich sind, hat das Land offengelassen. Klar ist hingegen, dass Veranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf jeden Fall bis zum 31. August verboten bleiben.

Jugendhaus und Jugendtreff öffnen
Das Jugendhaus „Soundcafé“ und der Jugendtreff 114 bereiten sich darauf vor, ab dem 2. Juni wieder zu öffnen. In einem abgestuften Konzept sollen den Jugendlichen bis zu den Sommerferien wieder mehr und mehr Angebote gemacht werden.

Sport- und Trainingsangebote
Ebenfalls ab Dienstag nach Pfingsten können – wie bereits angekündigt – öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten sowohl drinnen als auch draußen wieder genutzt werden. Dabei gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Eine wichtige Information für die Wertheimer Vereine: Ab dem 15. Juni dürfen sie die Schulsporthallen wieder nutzen. Das hat das Land inzwischen geregelt. Noch gedulden müssen sich die Nutzer von Bolzplätzen und des Skaterparks. Deren Öffnung ist zwar angekündigt. Es fehlt aber noch die Regelung, welche Auflagen zu beachten sind. „Hier stoßen wir an die Grenze zwischen Theorie und Praxis“, war man sich im Lenkungsstab einig. Denn ohne konkrete Bestimmungen wäre der Gefahr, gegen die allgemeine Corona-Verordnung zu verstoßen, Tür und Tor geöffnet.

Touristische Gäste willkommen
Schon ab Freitag dürfen Beherbergungsbetriebe, zum Beispiel Hotels, auch wieder touristische Gäste empfangen. Die Tourismus Region Wertheim rechnet mit verstärktem Ausflugsverkehr über Pfingsten und wird ihre Tourist-Information deshalb schon am Wochenende stundenweise öffnen: am Samstag von 10 bis 16 Uhr, am Pfingstsonntag und -montag von 13 bis 16 Uhr. Ab 2. Juni gelten dann auch hier wieder weitgehend die regulären Öffnungszeiten.

Quelle : Wertheim.de

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