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Drei Bauarbeiter hielten sich unrechtmäßig in Deutschland auf
Gleich drei Bauarbeiter hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg am 28. Mai 2020 des illegalen Aufenthalts in Deutschland überführen können.
Bei einer Routinekontrolle des Zolls auf einer Straßenbaustelle im Hamburger Südosten wurden 42 Arbeiter überprüft, als plötzlich drei Personen versuchten zu flüchten. Die Zollbeamtinnen und -beamten konnten sie jedoch sofort stellen und durchsuchen. Die Feststellung der Identität ergab, dass es sich um zwei Albaner und einen Mazedonier handelte. Da der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz bestand, wurden den Osteuropäern die Pässe abgenommen und die Männer der Ausländerbehörde überstellt. Außerdem wurden gegen sie und ihre Arbeitgeber Strafverfahren eingeleitet.
Insgesamt waren zehn Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Hamburg im Einsatz, die die Einhaltung des Arbeitnehmerentsende- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes überprüften.
„Immer wieder treffen wir im Baugewerbe illegal beschäftigte Arbeitnehmer an, die unter dem Mindestlohn bezahlt werden. Der Fall zeigt, dass unsere Arbeit auch gerade in Coronazeiten wichtig ist“, so die Pressesprecherin Kristina Severon.
Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüfen weiterhin, unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage vieler Unternehmen, grundsätzlich risikoorientiert. Hinweisen mit konkreten Anhaltspunkten auf Straftaten oder eines monetären Schadens gehen die FKS-Einheiten weiterhin nach. Zudem werden verstärkt Geschäftsunterlagen vom Büro aus geprüft.
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