Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 10. Juni) – Kontaktverbote weiter gelockert
Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Mittwoch, 10. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 398. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 387 wieder genesen. Derzeit ist noch eine Person aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Corona-Verordnung erneut geändert
Seit Mittwoch, 10. Juni, gelten weitere Lockerungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Wie bisher gilt, in der Öffentlichkeit wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. In Läden und Einkaufszentren sind weiterhin Alltagsmasken zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personenverkehr, wie zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen, an allen Bahn- und Bussteigen, in Fernzügen der Deutschen Bahn sowie in Flughafengebäuden.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum. Dieser ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei weiteren Haushalten oder mit bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bislang durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Bereits seit 9. Juni 2020 sind private Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden in angemieteten oder gebuchten Räumlichkeiten möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen solche Feiern stattfinden können. Bei Treffen in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück dürfen sich nun bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen. Noch mehr Personen dürfen zusammenkommen, wenn es sich ausschließlich um direkte Verwandte sowie Geschwister mit Nachkommen oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören.
Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung des Landes wird bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Ausgenommen ist § 4a dieser Verordnung (Mutter-Kind- und Vater-Kind-Maßnahmen in Müttergenesungswerken oder gleichartigen Einrichtungen). Dieser tritt bereits mit Ablauf des 14. Juni 2020 außer Kraft.
Neuregelung im Einzelhandel
Ferner hat das Land seine Corona-Verordnung Einzelhandel geändert. Im Einzelhandel muss nun eine verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen. Vorher waren es 20 Quadratmeter, aber lediglich als Richtgröße festgelegt. Damit hat das Land ein Gerichtsurteil umgesetzt.
Quelle : Main-Tauber-Kreis