Main-Tauber-Kreis : Vermessung findet erstmals aus der Luft statt – Gebiet mit einer Drohne beflogen

Bildmaterial wird im Innendienst ausgewertet

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Die Schrägbildaufnahme zeigt das Naturdenkmal im Gewann Mühlberg in Unterwittighausen, einen Halbtrockenrasen, wie er mit der Drohne aufgenommen wurde.

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Vermessung findet erstmals aus der Luft statt

Das Flurneuordnungsverfahren Wittighausen-Unterwittighausen (Insinger Bach) wurde in Kooperation mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit einer Drohne beflogen. Zum ersten Mal setzt das Landratsamt diese Dokumentationsmöglichkeit zur Gewinnung von aktuellen Bilddaten in einem Flurneuordnungsverfahren ein.

„Das LGL setzt bereits seit 2014 auf diese innovative Erfassungsmöglichkeit aus der Luft“, erläutert Karl-Heinz Holuba, Abteilungsleiter beim LGL. „Nach mehrjährigen Erfahrungen im Rahmen von Projektkooperationen, zum Beispiel mit dem Institut für Photogrammetrie der Universität Stuttgart, haben wir uns 2019 schließlich entschlossen, für unsere photogrammetrischen Aufgaben in der Landesvermessung und der Flurneuordnung ein leistungsfähiges System zu beschaffen“, sagt Holuba weiter. Als Photogrammetrie werden berührungslosen Messmethoden und Auswerteverfahren bezeichnet, mit denen aus Fotografien eines Objektes durch Bildmessung seine Lage und Form indirekt bestimmt sowie durch Bildinterpretation dessen Inhalt beschrieben werden kann.

Pilot beim Startvorgang: Das Flurneuordnungsverfahren Insinger Bach wurde mit einer Droh-ne beflogen. Diese ist mit einem GPS-Empfänger und einer Kamera ausgerüstet.

Die Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Erfassung von Objekten liegen auf der Hand. „Wo bisher mit Strecken- und Richtungsmessgeräten gearbeitet wurde oder Flugzeuge notwendig waren, kann mit dieser Kosten und Zeit sparenden Technologie wesentlich flexibler agiert werden. Mit unserer Drohne kann auch eine größere Fläche kurzfristig und schnell beflogen werden“, ergänzt Holuba. Dies ermöglicht insbesondere die Vermeidung von arbeitsintensiven und zeitaufwendigen Außendiensttagen. Der Einsatz einer Drohne ist auch aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten interessant, für schwer zugängliche Gebiete wie steile Abhänge, gefährliche Verkehrskreuzungen oder Erdrutschungen, welche nicht ohne weiteres gefahrlos betreten werden können.

„Das Flurneuordnungsverfahren am Insinger Bach ist geprägt von einer sich schnell ändernden Vegetation, da der Biber durch seine Tätigkeit die Umwelt verändert. Die Veränderungen können durch die Drohnenbefliegung aktuell erfasst werden“, erläutert Jörg Hammerl, Leitender Ingenieur des Flurneuordnungsverfahrens beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Durch die Erhebung von Bilddaten zu unterschiedlichsten Zeitpunkten werden die Änderungen am Insinger Bach dokumentiert.

Das Bildmaterial wird im Innendienst ausgewertet. Hierbei werden je nach Aufgabenstellung unterschiedlichste Objekte und Gegebenheiten erfasst und in einem Kataster gespeichert. Die durch die Auswertung gewonnenen Informationen dienen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Flurneuordnungsamts des Main-Tauber-Kreises als Datengrundlage.

„Weitere Einsatzmöglichkeiten einer Dohne könnten insbesondere sein, kranke Bäumen im Wald zu erkennen oder den Zustand der Straßen im Kreisgebiet zu erfassen“, ergänzt Werner Rüger, Dezernent für Technik beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis. „Die Erfahrungen die derzeit im Flurneuordnungsverfahren Insinger Bach mit der Drohnenbefliegung gesammelt werden, dienen als Grundlage für weitere mögliche Einsatzbereiche im Landratsamt“, kündigt Rüger weiter an.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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