Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die lan¬de¬s¬ei¬ge¬nen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:
Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2005 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30. Juni 1965 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen
Reinickendorf (Humboldtstraße 74-90)
Wittenau (Thiloweg 2)
Am Fließtal (Waidmannsluster Damm 13)
Tegel (Wilhelm-Blume-Allee 3)
Heiligensee (Sandhauser Straße 110)
Hermsdorf (Frohnauer Straße 112-122)
Hermsdorf II (Schulzendorfer Straße 53c)
Frohnau (Hainbuchenstraße 64-76)
Lübars (Zabel-Krüger-Damm 176-186)
zum 30. Juni 2025 ab.
Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2025 zu entfernen.
Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2025.
Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de