20.07.2015 – 28/2015
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)
Die Bundesanwaltschaft hat am Samstag (18. Juli 2015) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2015 den
50-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ahmet C.
durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Anschläge auf Einrichtungen türkischer Sicherheitsbehörden begehen. Seit 2004 sind bei zahlreichen Anschlägen Soldaten und Polizisten, vereinzelt auch Zivilisten, getötet oder verletzt worden. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unter dem Decknamen „Kerim“ als hauptamtlicher Kader der PKK spätestens ab Juni 2013 bis Juni 2014 im Bundesgebiet den Sektor “Mitte“ geleitet haben, der sich unter anderem auf die Gebiete Düsseldorf, Köln, Bonn und Bielefeld sowie Teile des Ruhrgebietes erstreckt. In dieser Eigenschaft soll er die Arbeit der nachgeordneten Gebietsleiter durch Anweisungen zur Erledigung der dort anfallenden Aufgaben koordiniert und entsprechende Berichte über die dortigen Aktivitäten der Vereinigung angefordert haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Demonstrationen und Propagandaveranstaltungen. Ferner soll der Beschuldigte in persönlichem Kontakt zu Kadern der ihm übergeordneten Europaführung der PKK gestanden und dafür Sorge getragen haben, dass deren Weisungen in seinem Bereich umgesetzt wurden und die Europaführung über die wesentlichen Vorgänge in den Gebieten seines Sektors fortlaufend unterrichtet wurde.
Der Beschuldigte wurde gestern (19. Juli 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt.
Bundesanwaltschaft