Wenn der Gesetzentwurf nächstes Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden sollte, wird zunächst ein Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen. Dieser ist ein die Pflegekammer vorbereitendes Gremium, das aus zwölf bis 15 vom Sozialministerium ernannten Mitgliedern bestehen soll. Eine wichtige Aufgabe des Gründungsausschusses ist die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerwahl. Um eine hohe Legitimität der zukünftigen Entscheidungen einer Landespflegekammer Baden-Württemberg zu begründen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass mindestens 60 Prozent aller potenziellen Pflichtmitglieder sich registrieren lassen, damit die erste Kammerwahl überhaupt durchgeführt werden darf.
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