Anklage gegen Bundesnachrichtendienst (BND) Mitarbeiter Markus R. wegen Landesverrats und anderer Straftaten

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20.08.2015 – 33/2015

Anklage wegen Landesverrats und anderer Straftaten

Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2015 vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen

den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus R.

wegen Landesverrats in zwei Fällen (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB), der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b Abs. 1 StGB) und der Bestechlichkeit (§§ 332 Abs. 1, 335 Abs. 1 und 2) erhoben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte arbeitete seit Anfang Dezember 2007 für den Bundesnachrichtendienst (BND). Von Mai 2008 bis zu seiner Festnahme am 2. Juli 2014 (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2014 vom 3. Juli 2014) war er in der Abteilung „Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen“ (EA) eingesetzt. Dort war er mit der Verwaltung ein- und ausgehender Post sowie der Registratur von Verschlusssachen befasst.

Anfang 2008 kam Markus R. mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst „Central Intelligence Agency“ (CIA) in Kontakt und erklärte sich zu einer nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bereit. In der Folge lieferte der Angeschuldigte der CIA – gegen finanzielle Entlohnung – auf elektronischem Weg zahlreiche dienstliche Dokumente und interne Informationen, die unter anderem Aufschluss über die Aufklärungstätigkeit des BND sowie die personelle Zusammensetzung der Abteilung EA gaben. Dadurch hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht. Als Gegenleistung erhielt der Angeschuldigte von der CIA Gelder in Höhe von insgesamt mindestens 95.000 Euro.

Mitte 2014 diente sich der Angeschuldigte auch dem russischen Geheimdienst an. Er übermittelte dem russischen Generalkonsulat in München drei Dokumente aus dem Bereich des BND. Durch die Weitergabe eines dieser Dokumente an die Russische Föderation hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

 

generalbundesanwalt.de

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