Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung TKP/ML

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geralt / Pixabay

14.04.2016 – 21/2016

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML)

Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen
den 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet Y.,

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) hat sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Die Gruppierung hat in der Türkei zahlreiche Schusswaffen-, Sprengstoff- und Brandanschläge begangen, durch die zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden. Seit 2007 hat sie dabei zunehmend auch Anschläge gemeinsam mit kämpfenden Einheiten der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) verübt. Zur Förderung ihres bewaffneten Kampfes unterhält die TKP/ML ein im Irak gelegenes militärisches Ausbildungslager. In (West)Europa verfügt sie über eine Auslandsorganisation, die sie vor allem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten und zur Beschaffung ihrer Logistik für die Anschläge in der Türkei nutzt.

Der Angeschuldigte Mehmet Y. gehörte jedenfalls vom Sommer 2012 bis zum Sommer 2014 dem Führungsgremium der Auslandsorganisation an. Zudem war er Gebietsverantwortlicher für die Schweiz. Als hochrangiger Führungskader war er gemeinsam mit drei weiteren Mitgliedern europaweit für die Organisation von Propagandaveranstaltungen zuständig. Diese dienen der TKP/ML dazu, Finanzmittel zu beschaffen und Mitglieder zu werben. Ab Sommer 2014 war Mehmet Y. im Gebiet Naher Osten tätig und beteiligte sich am Aufbau dieses Gebietes. Zudem war er in die Vorbereitung des ersten Parteikongresses eingebunden.

Der Angeschuldigte war am 15. April 2015 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2015 in der Schweiz festgenommen worden. Er wurde am 8. März 2016 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 13 vom 9. März 2016).

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