
16.11.2015 – 49/2015
Anklage wegen Bereiterklärens zur Mitgliedschaft in der “Junud al-Sham“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 10. November 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 29-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Sabri El-D..
erhoben.
Der aus dem Rheinland stammende Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich zur Begehung des Verbrechens der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Junud al-Sham“ (“Die Soldaten Syriens“) bereiterklärt zu haben (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 30 Abs. 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Nachdem der Angeschuldigte sich im Jahr 2014 dazu entschlossen hatte, auf Seiten der “Junud al-Sham“ am Bürgerkrieg in Syrien teilzunehmen, unternahm er zu diesem Zweck in der Folgezeit mehrfach erfolglose Versuche, dorthin zu gelangen. Im Vorfeld eines weiteren Ausreiseversuchs bot er im Mai 2015 einem für die Rekrutierung und Schleusung neuer Kämpfer zuständigen Repräsentanten der “Junud al-Sham“ an, nach erfolgreicher Einreise in das Bürgerkriegsgebiet als Personenschützer des Amirs (Führers) der Vereinigung tätig zu werden. Sein Kontaktmann sagte daraufhin zu, das Angebot an den Amir weiterzugeben. Bevor der Angeschuldigte seinen Plan umsetzen konnte, wurde er in dieser Sache festgenommen und befindet sich seither fortwährend in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 16. Juni 2015).
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