13.01.2016 – 1/2016
Anklage wegen der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Dezember 2015 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gegen
den 57-jährigen deutschen Staatsangehörigen Andreas H.,
den 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus W.,
die 23-jährige deutsche Staatsangehörige Denise Vanessa G. und
den 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen Olaf O.
erhoben. Die vier Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, spätestens im Januar 2015 eine terroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder – die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W. als Rädelsführer – beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB). Ihnen wird darüber hinaus die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zur Last gelegt (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten, die eine rechtsgerichtete nationalistische Weltanschauung eint, richteten mit weiteren Gleichgesinnten im August 2014 über verschiedene Instant-Messaging-Dienste eine Chatgruppe mit der Bezeichnung „Oldschool Society (OSS)“ ein. Dort tauschten sich die Mitglieder der Gruppe regelmäßig über ihre gemeinsamen Ziele aus. Daneben warb die „OSS“ in einem sozialen Netzwerk um weitere Mitglieder für die Gruppe.
In der weiteren Folge strukturierte und radikalisierte sich die „OSS“. Spätestens im Oktober 2014 hatte sich die „OSS“ eine Satzung gegeben. Diese sah unter anderem eine weisungsbefugte Führungsebene vor. Die zentralen Führungspositionen des „Präsidenten“ und „Vizepräsidenten“ nahmen die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W. ein. Sie besaßen damit bestimmenden Einfluss auf die Ziele der Gruppierung und deren Umsetzung. Die Angeschuldigte Denise Vanessa G. war als „Schriftführerin“ unter anderem für die monatlichen Beitragszahlungen der Mitglieder zuständig. Der Angeschuldigte Olaf O. veröffentlichte als „Pressesprecher“ der „OSS“ Beiträge in sozialen Netzwerken. Dem satzungsmäßigen Aufbau der „OSS“ waren spätestens seit November 2014 auch die internen Kommunikationswege angepasst. Seit dieser Zeit tauschte sich die Führungsebene, der zunächst nur die vier Angeschuldigten angehörten, in einer geschlossenen Chatgruppe mit der Bezeichnung „OSS Geheimrat“ aus. Während die „OSS“ nach außen lediglich mit allgemeinen, politisch rechtsgerichteten Themen auftrat, trieben die Angeschuldigten die gruppeninterne Radikalisierung weiter voran. Dementsprechend wurden bei einem ersten Gruppentreffen Mitte November 2014 die Herstellung von Sprengstoff sowie Übergriffe auf Salafisten und Asylbewerber erörtert.
Spätestens ab Januar 2015 waren unter dem maßgeblichen Einfluss der Angeschuldigten die Ziele der „OSS“ darauf ausgerichtet, ihre rechtsextremistische Ideologie durch terroristische Anschläge, insbesondere in Form von Brand- und Nagelbomben, umzusetzen. Ein erster Anschlag war für Anfang Mai 2015 ins Auge gefasst. Konkret war geplant, im Rahmen des zweiten Mitgliedertreffens vom 8. bis 10. Mai 2015 in der Nähe von Borna einen Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft zu begehen. Bei dem Treffen sollten weitere Mitglieder in die Anschlagsplanung eingeweiht und in deren Umsetzung eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund besorgten die Angeschuldigten Markus W. und Denise Vanessa G. Anfang Mai 2015 in Tschechien ohne die erforderliche Erlaubnis diverse pyrotechnische Sprengkörper. Im Rahmen der weiteren Planungen überlegten die Angeschuldigten Andreas H. und Markus W., wie sie die Gefährlichkeit der Sprengmittel durch technische Veränderungen erhöhen können. Hierbei erörterten sie, die Sprengkörper mit Nägeln oder mit Brennstoff zu ummanteln. Zur Verwirklichung der Anschlagsplanungen kam es nicht, weil die Angeschuldigten am 6. Mai 2015 festgenommen wurden (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 vom 6. Mai 2015). Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
generalbundesanwalt.de