Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln

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Ein inzwischen 59-Jähriger soll einen Brand in Berlin-Mitte in der Wohnung eines inzwischen 63-Jährigen gelegt haben, während dieser darin schlief. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln sowie tateinheitlich besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin I erhoben.

In der Nacht vom 2. Dezember 2022 sollen sich der Angeschuldigte und der 63-Jährige in Berlin-Mitte in der Max-Beer-Straße in einem fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus in der Wohnung des 63-Jährigen aufgehalten haben. Nachdem beide mutmaßlich Alkohol konsumiert hatten, soll sich der 63-Jährige schlafen gelegt haben. Dann soll der Angeschuldigte sich spontan entschlossen haben, einen Brand zu legen. Dazu soll er im Wohnzimmer die über einen Stuhl hängende Kleidung des 63-Jährigen mit einem Feuerzeug angezündet haben. Anschließend soll er die Wohnung verlassen haben, ohne sich um den Brand zu kümmern.

Der Angeschuldigte soll dabei in Kauf genommen haben, dass sich das Feuer auf das gesamte fünfgeschossige Mehrfamilienhaus samt Bewohnern unkontrolliert ausbreitet und der schlafende 63-Jährige in dem Feuer stirbt, weswegen die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Begehungsweise mit gemeingefährlichen Mitteln ausgeht.

Die durch Anwohner gerufene Feuerwehr konnte in den Morgenstunden des nächsten Tages den Brand löschen, bevor der Brand auf das gesamte Haus übergriff. Andernfalls wäre der durch die Feuerwehr bewusstlos aufgefundene 63-Jährige höchstwahrscheinlich in seiner Wohnung verstorben. Er musste wegen einer Rauchintoxikation stationär behandelt werden. Seine Wohnung war aufgrund der Brandschäden vorübergehend nicht mehr bewohnbar.

Hintergrund der Tat sollen Wut und Frustration des Angeschuldigten über Geldschulden des 63-Jährigen sein. Beide sollen sich schon seit zehn Jahren kennen.

Der Angeschuldigte, der bereits in der Vergangenheit wegen schwerer Brandstiftung verurteilt wurde, bestritt zunächst die Tat. Am 29. Juni 2024 erschien er dann unaufgefordert bei der Polizei und gab an, den Brand bewusst gelegt zu haben, woraufhin er festgenommen wurde.

Vom 29. Juni 2024 bis zum 6. August 2024 befand sich der Angeschuldigte, der die Tat nunmehr erneut bestreitet, in Untersuchungshaft. Am 6. August 2024 wurde er in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs verlegt, da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war.

Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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