Antidiskriminierungsstelle: Zahl der Übergriffe auf Flüchtlingsheime ist alarmierend / Hasskriminalität entschlossen bekämpfen
Die drastisch gestiegene Zahl von Übergriffen auf Flüchtlings-unterkünfte ist für die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, „in höchstem Maße alarmierend“
. Lüders äußerte sich in Berlin im Vorfeld des Internationalen Tags der Migranten am 18. Dezember. Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts haben sich die Straftaten gegen Asylunterkünfte 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht (auf 817), die Zahl der Brandanschläge stieg um das Elffache (auf 68). Allein im Monat Oktober wurden 1717 politisch rechts motivierte Taten, darunter 137 Gewalttaten erfasst.
„Es ist beschämend für Deutschland, dass solche von rassistischem Hass geleitete Taten inzwischen schreckliche Normalität geworden sind“
, sagte Lüders. „Damit dürfen Gesellschaft und Politik sich unter gar keinen Umständen abfinden. Die Täter wollen geflüchtete und zugewanderte Menschen in Angst versetzen und das Signal geben: Ihr alle seid hier nicht sicher. Das macht die Attacken besonders niederträchtig und für unser Zusammenleben gefährlich. Und deswegen müssen wir uns gegen solche Hassverbrechen besonders wehren.“
Lüders verwies auf die Empfehlung der ADS, in der Kriminalstatistik eine neue Kategorie „Hasskriminalität“ einzuführen, die alle Straftaten umfasst, welche aufgrund eines Vorurteils begangen werden, unabhängig von der politischen Einstellung des Täters. Die Antidiskriminierungsstelle stützt sich bei ihrer Forderung auf ein Rechtsgutachten des Kriminologen Prof. Dr. Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei.
Über die veränderte statistische Erfassung hinaus sollten nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle bei den Staatsschutzdienststellen der Polizei eigene Kontaktpersonen für Hasskriminalität eingesetzt werden und das Thema auch verstärkt in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz behandelt werden.
Es komme darauf an, gleich am Anfang der Kette der Strafverfolgung eine von rassistischem Hass geleitete Motivation zu erfassen, damit sie vor Gericht bei der Strafmaßzumessung berücksichtigt werden könne, sagte Christine Lüders. Keinesfalls dürften rassistische Beweggründe unter den Tisch fallen oder als „persönliche Motive“ verharmlost werden, nur weil die Täter keiner einschlägigen rechtsextremen Organisation angehörten.
Das Gutachten „Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität“ kann hier abgerufen werden.
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2000 den 18. Dezember zum Internationalen Tag der Migranten erklärt. In Deutschland leben nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund – das ist nahezu jeder Fünfte.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
antidiskriminierungsstelle.de