Aufruf zur Interessenbekundung für Mittel „Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention“ 2025

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Das Bezirksamt möchte interessierte Träger auffordern, sich bis zum 5. Januar 2025 mit kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätspräventionsprojekten zu bewerben.

Seit 2017 werden jedem Berliner Bezirk von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanzielle Mittel für die „kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention“ zur Verfügung gestellt. In Marzahn-Hellersdorf wird seitdem in unterschiedlichen Runden über den Einsatz dieser Mittel diskutiert, entschieden und deren Einsatz ausgewertet. Trotz angespannter Haushaltlage stehen auch in 2025 Mittel in Aussicht – die finale Entscheidung darüber, wie hoch diese ausfallen, steht jedoch noch aus.

Dennoch möchte das Bezirksamt, um große Verschiebungen in das Jahr 2025 hinein zu vermeiden, bereits die interessierten Träger auffordern, sich mit kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätspräventionsprojekten zu bewerben. Der bezirkliche Präventionsrat unter Vorsitz des Bezirksstadtrates für Jugend, Familie und Gesundheit, Gordon Lemm, hat mehrere Schwerpunkte für das Jahr 2025 festgelegt.

Da die Auswertung des Berliner Monitoring zur Gewaltdelinquenz eine besondere Gewaltbelastung in den Bezirksregionen Hellersdorf Nord, Marzahn Mitte sowie Marzahn Nord aufzeigt, sollen in 2025 schwerpunktmäßig Projekte gefördert werden, die in diesen Bezirksregionen und an ihren unmittelbaren Rändern wirken und einem der folgenden drei Leitziele folgen:

Leitziel 1

Die Kompetenzen der Menschen in Marzahn-Hellersdorf sind durch passgenaue Projekte, insbesondere zu den Themenschwerpunkten (Cyber)mobbing, Desinformation, Radikalisierung und Gewalt vor allem aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Lebensweise gestärkt worden. Sie verfügen über Handlungsoptionen und eine nachhaltige Begleitung und Unterstützung für den Lebensalltag.

Leitziel 2

Problematische Orte im öffentlichen Raum sowie besonders von Gewaltvorfällen betroffene Nachbarschaften des Bezirks sind identifiziert und es wurden Maßnahmen eingeleitet, so dass diese Orte von den Nutzenden, insbesondere von besonders vulnerablen Personen, als sicher wahrgenommen werden. Dies geschieht aufgrund von regelmäßigen Angeboten in den Bereichen Sport, Musik, Suchtprävention oder Kultur; städtebaulichen Präventionsmaßnahmen oder der (temporären) Schaffung von Begegnungsräumen.

Leitziel 3

Die Menschen in Marzahn-Hellersdorf wissen, wo sie Hilfe finden, wenn sie geschlechtsspezifische, innerfamiliäre, sexualisierte oder LGBTIQ-feindliche Gewalt erleben oder jemanden kennen, der diese erlebt hat. Projekte schaffen in den Schwerpunktregionen Strukturen, die präventiv wirken, um diesen spezifischen Gewaltformen zu begegnen.

Gordon Lemm, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit: „Gewalt kann niemals zur Lösung von Konflikten beitragen. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder und Jugendliche. Mit der kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention wollen wir Menschen im Umgang mit Konflikten zu einer konstruktiven und kommunikativen Lösung bringen. Wir möchten die Wiederholung von Gewaltanwendung verhindern und Opfern und Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich Hilfe zu holen. Fachkräfte sollen von Fortbildungen genauso profitieren wie Kinder und Jugendliche von Workshops oder Sport- und Kulturangeboten. Für diese Ziele wollen wir Projekte gewinnen, die die Zielgruppen erreichen und gemeinsam einen Beitrag leisten, dass jeder Mensch in Marzahn-Hellersdorf den öffentlichen Raum als einen sicheren Raum wahrnehmen kann.“

Interessierte Träger richten ihre Anträge mit den zwingend dazugehörigen Anlagen (ausführliche Projektbeschreibung, Finanzplan, Projektsteckbrief) bis zum Sonntag, 5. Januar 2025 an Madeleine Rieger,
per Mail an bzstrjugfamges@ba-mh.berlin.de

Aus der Projektbeschreibung müssen die Zielgruppe, der Durchführungsort, zu erreichendes Leitziel, Durchführungszeitraum (mit einer Bescheiderteilung ist nicht vor Februar 2025 zu rechnen), die Zielstellung Prävention, methodische Umsetzung und die Verankerung im Bezirk sowie die geplante Umsetzung einer Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass die Summe, die unter Voraussetzung der Bewilligung durch das Abgeordnetenhaus bzw. der Senatsverwaltung, durch das Bezirksamt zugesagt wird, sämtliche Kosten umfassen muss. Dazu zählen Personal- und Sachkosten vollständig. Die Höchstsumme eines Projektes sollte 30.000€ nicht überschreiten.

Kontakt für weitere Fragen
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Büro des Bezirksstadtrats für Jugend, Familie und Gesundheit
Name: Frau Rieger
E-Mail: bzstrjugfamges@ba-mh.berlin.de

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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