Ausfuhrkassenzettel – Geldstrafe wegen Falschbeurkundung

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Ein 72-Jähriger mit Wohnsitz in Deutschland hatte Zöllnern seine frühere Adresse in der Schweiz vorgelegt, um den Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von rund 1.500 Euro für einen Ring zurückzufordern.

Quelle : Zoll.de

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