BA Mitte erteilt Abrissgenehmigung für Gebäude an der Habersaathstraße

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Pressemitteilung Nr. 194/2024 vom 23.08.2024

Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informiert:

Das Bezirksamt Mitte hat die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt. Die Eigentümerin hat sich im Gegenzug zum Bau von Ersatzwohnraum verpflichtet, dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann. Damit sind alle von der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- sowie des Bundesverwaltungsgerichts und dem Berliner Gesetzgeber im ZwVbG vorgegebenen Kriterien für die Erteilung der zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung erfüllt. Das Bezirksamt Mitte hatte keine Rechtsgründe mehr, die Genehmigung zu versagen.

Unabhängig von der Abrissgenehmigung ist es dem Bezirk Mitte gelungen, den Bau einer neuen Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose zu verhandeln. Ein solches Gebäude soll in der Papierstraße entstehen. Die Eigentümerin des Gebäudes in der Habersaathstraße 40-48 hat sich bereiterklärt ein solches Gebäude zu errichten. Entsprechende Bauanträge wurden bereits an den Bezirk Mitte gestellt.

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger: „Wir haben als Bezirk gekämpft, um möglichst viel für die Menschen zu erreichen, die in der Habersaathstraße schon lange leben oder dort in den vergangenen Jahren ein Zuhause gefunden haben. Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Auch wenn wir uns eine andere Lösung gewünscht hätten, blieb uns nichts Anderes übrig, als den Abriss zu genehmigen.“

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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