Samstag, 7. März 2020
Am Samstagnachmittag (7. März) wurden dem Ministerium für Soziales und Integration vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg insgesamt 54 neue bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet. Die Zahl der Infizierten im Land steigt damit auf 170.
Betroffen sind die Landkreise Main-Tauber (21 Fälle, alle Rückkehrer einer Reisegruppe aus Südtirol), Heilbronn (6 Fälle), Esslingen (2 Fälle), Emmendingen (2 Fälle), Heidenheim (2 Fälle), Breisgau-Hochschwarzwald (1 Fall), Göppingen (1 Fall), Konstanz (1 Fall) und Biberach (1 Fall) sowie der Ortenaukreis (4 Fälle), der Rhein-Neckar-Kreis (3 Fälle), der Schwarzwald-Baar-Kreis (1 Fall), der Enzkreis (1 Fall) und die Städte Stuttgart (4 Fälle), Heidelberg (3 Fälle) und Mannheim (1 Fall).
Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindetageseinrichtungen
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.
Hinweise für Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- beziehungsweise Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.