Bauen schneller und einfacher machen: Baden-Württemberg.de

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Das Bauen im Bestand soll vereinfacht und gestärkt werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine positive Definition des Bestandsschutzes vor, damit Inhalt und Reichweite des Bestandsschutzes einheitlich festgelegt werden. Nutzungsänderungen von Gebäuden sollen künftig im Bestand nicht den aktuellen – oftmals strengeren – Vorschriften des Brandschutzes unterworfen werden. Gerade nachträglich erforderliche Brandschutzertüchtigungen des Bestandsgebäudes führen dazu, dass Bauvorhaben nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten realisiert werden können. Auch der Umbau bestehender Gebäude wird vereinfacht. Für den Fall, dass das Gebäude durch den Umbau nicht größer wird, ist eine Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Regelungen zuzulassen. Dies gilt für Gebäude aller Art. Gleichzeitig soll die Schaffung von Wohnraum erleichtert werden. Bisher waren Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nur möglich, sofern dies dem Aus- oder Umbau des vorhandenen Wohnraums diente. Der Anwendungsbereich bezog sich lediglich auf bestehende Wohngebäude. Von der Beschränkung soll abgesehen werden, indem die Abweichungsmöglichkeit künftig auch für Nicht-Wohngebäude gelten. Das Potenzial für die Schaffung von Wohnraum kann damit vollumfassend in Bestandsgebäuden aller Art ausgeschöpft werden.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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