Bayerisches Gesundheitsministerium : Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten – Aktuelle Informationen

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Hans / Pixabay

 31 weitere Coronavirus-Fälle in Bayern bestätigt – Insgesamt nun 133 Fälle seit vergangenem Donnerstag

7. März 2020

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Samstag über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus in Bayern informiert. Ein Ministeriumssprecher teilte in München mit, dass bis  Samstagnachmittag (Stand 15.00 Uhr) weitere 31 Coronavirus-Fälle in Bayern bestätigt wurden. Damit gibt es derzeit seit Donnerstag vergangener Woche insgesamt 133 bestätigte Coronavirus-Fälle in Bayern.

Aus Mittelfranken wurde ein weiterer Fall aus Nürnberg und ein Fall aus dem Landkreis Nürnberger Land gemeldet.

Aus Niederbayern wurde ein weiterer Fall aus dem Landkreis Passau gemeldet.

Aus Oberbayern wurden drei weitere Fälle aus dem Landkreis Ebersberg, ein weiterer Fall aus dem Landkreis Erding, zwei weitere Fälle aus dem Landkreis Freising, ein weiterer Fall aus dem Landkreis Miesbach, vier weitere Fälle aus dem Landkreis München, zwei weitere Fälle aus dem Landkreis Starnberg, zwei weitere Fälle aus dem Landkreis Weilheim-Schongau und ein Fall aus Ingolstadt gemeldet.

Aus der Oberpfalz wurden zwei weitere Fälle aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, ein Fall aus dem Landkreis Cham sowie ein Fall aus Regensburg gemeldet.

Aus Schwaben wurden zwei Fälle aus dem Landkreis Donau-Ries, zwei weitere Fälle aus dem Landkreis  Lindau am Bodensee sowie ein Fall aus Augsburg gemeldet.

Aus Oberfranken wurde ein Fall aus dem Landkreis Hof gemeldet.

Aus Unterfranken wurden zwei weitere Fälle aus Würzburg gemeldet.

Die Gesundheitsbehörden ermitteln aktuell sowohl mögliche Kontaktpersonen als auch Zusammenhänge zu bislang bekannten Fällen. Einzelheiten können den Medien über die jeweils zuständigen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte mitgeteilt werden.

Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

7. März 2020

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In der Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:

– Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

– Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

– Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“

Viruserkrankungen gemeinsam bekämpfen: Münchner Universitätskliniken versorgen COVID19-Patienten und stellen Betten zur Verfügung

7. März 2020

 

Kapazitäten freier Betten werden täglich gemeldet – Aufnahme von stationär zu behandelnden Patienten läuft – Vorsorge bereits seit Tagen getroffen 

 

MÜNCHEN. Der Freistaat trifft u.a. mit seinen beiden Universitätskliniken in München hinsichtlich der notwendigen Versorgung von am neuartigen Corona-Virus (COVID-19) erkrankten Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll Vorsorge und stellt die Behandlung sowie wissenschaftliche Begleitung sicher: Die Münchner Universitätskliniken melden vor dem Hintergrund möglicher weiterer am neuartigen Corona-Virus Erkrankter bereits seit mehreren Tagen täglich die zur Verfügung stehenden Bettenkapazitäten. Insgesamt stehen Betten für Covid-19 Patienten, die stationär versorgt werden müssen, sowohl am Campus Innenstadt und am Campus Großhadern der LMU wie am Klinikum rechts der Isar der TUM zur Verfügung. Die Kapazitäten können bedarfsgerecht erhöht werden.

COVID19-Patienten, die einer Behandlung an einem entsprechenden Klinikum bedürfen, wurden am Klinikum rechts der Isar und am LMU Klinikum bereits stationär aufgenommen. Beide Einrichtungen hatten sofort zugesichert, sich an der medizinischen Behandlung der entsprechenden Patientinnen und Patienten zu beteiligen. Sie sind wie andere Kliniken auch in die Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Krankenhäusern in der Landeshauptstadt eingebunden und waren zum Beispiel auch am Runden Tisch des Referats für Gesundheit und Umwelt der Stadt München zur Lagebesprechung und Vorsorge beteiligt.

Breites Spektrum an Maßnahmen und Entwicklungen

Mit den Expertinnen und Experten in verschiedensten Fachbereichen können beide Universitäten und ihre Kliniken ein breites Spektrum an Maßnahmen und Entwicklungen abdecken. Mit den Abteilungen für Klinische Infektiologie, der Krankenhaushygiene, den Notaufnahmen und Intensivstationen, dem Tropeninstitut und dem Max von Pettenkofer-Institut der LMU sowie dem Institut für Virologie und dem Institut für Medizinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene der TUM verfügen beide über herausragende Einrichtungen. Neben der Akutversorgung von Patienten leisten diese auch innovative wissenschaftliche Beiträge, um die medizinische Versorgung, die Diagnostik, Therapie und Prävention durch eigene Forschung voranzubringen und neue nationale und internationale Forschungsstrukturen zu schaffen.

Bei der Patientenversorgung und der Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes sind zudem die Pflege, die Apotheke, der Betriebsärztliche Dienst sowie die logistischen Bereiche in den Universitätskliniken von entscheidender Bedeutung. Die Koordination steuern an beiden Münchner Universitätskliniken durch den Vorstand eingesetzte Task Force-Gruppen mit Vertreterinnen und Vertretern der genannten Bereiche, die kontinuierlich den aktuellen Stand bewerten, Vorstandsentscheidungen und Empfehlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten sowie als Schnittstelle zu Behörden, Ministerien und zum Robert Koch-Institut fungieren. Am LMU Klinikum zum Beispiel wird die Task Force noch unterstützt vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der jeweiligen Expertinnen und Experten in und zwischen den Universitätskliniken ist gerade bei neuen Anforderungen an die medizinische Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Säule bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten.

 

Quelle : Bayern.de

https://wertheim24.de/category/nachrichten/nachrichten-region/

 

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