Bis Ende 2017 haben die Städte und Gemeinden für die Verbesserung und Erneuerung bereits bestehender Straßeninfrastruktur von ihren Bürgerinnen und Bürgern Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erhalten die Kommunen nun vom Freistaat als finanzielle Unterstützung eine Pauschale zu ihren Straßenausbaumaßnahmen. Im Jahr 2023 stehen für die Pauschalen – über den regulären Etat von 85 Millionen Euro hinaus – zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Langfristig werden die Pauschalen auf 150 Millionen Euro anwachsen. Diese staatlichen Finanzmittel sind weit mehr, als die rund 55 Millionen Euro, die die Städte und Gemeinden im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge durchschnittlich pro Jahr vereinnahmt hatten.
Der kommunale Finanzausgleich erreicht 2023 – trotz krisenbedingter Belastungen des Staatshaushalts – rund 11,16 Milliarden Euro und steigt damit um rund 608 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Pauschalen werden allen bayerischen Städten und Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Siedlungsflächen gewährt. Der Mindestbetrag beträgt 10.000 Euro.
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