Bayern: 1,25 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR EINE KOMMUNE IN OBERBAYERN – Markt Schwaben profitiert von Hilfe zur Selbsthilfe – Bayerisches Landesportal

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„Der Freistaat steht auch in den aktuell herausfordernden Zeiten als zuverlässiger Partner fest an der Seite seiner Kommunen – dieses verlässliche Zusammenstehen ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Heimat. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen seit jeher massiv – unser Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2025 Anfang dieser Woche hat dies erneut unterstrichen! Ein großes Augenmerk liegt auf Kommunen mit besonderen Herausforderungen, wir unterstützen hier mit unserer ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zusätzlich: Für das aktuelle Jahr 2024 erhält der Markt Schwaben in Oberbayern 1,25 Millionen Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Freitag (8.11.) anlässlich der Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Im Jahr 2024 erhalten insgesamt 116 bayerische Kommunen Bedarfszuweisungen beziehungsweise Stabilisierungshilfen. Diese sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs 2024 mit einem Gesamtvolumen von 11,4 Milliarden Euro. Insgesamt gehen allein 2024 21,23 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt – also fast 30 Prozent – an die bayerischen Kommunen. Das ist ein bedeutender Beitrag des Freistaats für stabile Kommunalhaushalte“, stellt Füracker fest.

Mit den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen leistet der Freistaat wichtige Hilfe zur Selbsthilfe für unsere finanzschwächeren Gemeinden, Städte und Landkreise. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte.

Der Bescheid wird der Kommune voraussichtlich bis Mitte Dezember übersandt.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

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