Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach sieht deutliche Fortschritte der Krankenhäuser im Freistaat auf ihrem Weg, sich fit für die Zukunft zu machen und weist in diesem Zusammenhang auf einen neuen Informationsbereich auf der Webseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums hin. Gerlach betonte am Donnerstag zum Stand der Umsetzung des bayerischen 7-Punke-Plans: „Zahlreiche Kommunen nutzen bereits die Angebote, mit denen das Bayerische Gesundheitsministerium die Krankenhausträger bei der Gestaltung des Wandels unterstützt. Dabei geht es auch darum, ein unkoordiniertes Wegbrechen kleinerer Kliniken vor allem im ländlichen Raum aufgrund der Versäumnisse der jetzigen Bundesregierung zu verhindern.“
Die Ministerin führte aus: „Im Zuge der Krankenhausreform ergeben sich bei den Kommunen und Krankenhausträgern viele Fragen. Das ist angesichts der Komplexität der Krankenhausreform und der nach wie vor bestehenden Unklarheiten der Bundesregelungen auch nicht verwunderlich. Wir möchten die betroffenen Akteure pragmatisch und mit umfangreichen Informationen unterstützen. Deshalb haben wir für eine bessere Übersicht den neuen Informationsbereich auf unserer Website eingerichtet. Das neue Internetangebot ist aber nicht nur für die Kommunen oder die Krankenhausträger gedacht. Das Thema Gesundheitsversorgung interessiert auch die Bürgerinnen und Bürger – auch für diese bietet die neue Seite hilfreiche Informationen.“
Gerlach ergänzte: „Auf der Seite können die Krankenhausträger und die Kommunen ganz einfach unsere bayerischen Angebote aufrufen und Informationen einholen. Das betrifft beispielsweise unseren 7-Punkte-Plan, der unter anderem die vom Gesundheitsministerium formulierten „Leitplanken“ zu Geburtshilfe, Pädiatrie und stationäre Notfallversorgung umfasst. Die Leitplanken geben Kommunen und Klinikträgern konkrete Anhaltspunkte für die auch künftig vorzuhaltenden Angebote in diesen besonders versorgungsrelevanten Bereichen an die Hand. Auch der an den bundesrechtlichen Vorgaben ausgerichtete konkrete Zeitplan zur Umsetzung der Krankenhausreform ist im neuen Internetangebot einsehbar. Dies soll neben unserem ohnehin engen und direkten Austausch mit den Trägern und Kommunen als zusätzliches digitales Angebot dienen.“
Die Online-Informationsseite ist frei zugänglich: https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/krankenhaeuser/umsetzung_krankenhausreform
Gerlach erläuterte: „Klar ist dabei: Jeder muss seinen Beitrag leisten. Deshalb habe ich bereits im Dezember ein Schreiben an alle Landrätinnen und Landräte sowie an die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Bayern geschickt. Darin habe ich unsere Unterstützungsangebote noch einmal erläutert und gebeten, rasch davon Gebrauch zu machen. Wir stehen auch weiter mit den Krankenhausträgern dazu im Kontakt.“
Die Ministerin kritisierte mit Blick auf die schweren Fehler von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei der Krankenhausreform: „Keine noch so aktive Krankenhausplanung kann die strukturellen Defizite in der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ausgleichen. Bayern hat die Bundesregierung mehrfach an deren Verantwortung erinnert und vehement Hilfen gefordert. Denn für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten ist allein der Bund zuständig – und die gestiegenen Betriebskosten sind derzeit der Grund für die Schieflage vieler Krankenhäuser.“
Gerlach unterstrich: „Die nächste Bundesregierung muss rasch dafür sorgen, dass die Krankenhausreform nachgebessert wird. Wir brauchen unbedingt eine Korrekturmöglichkeit auf Landesebene zu den Leistungsgruppen-Voraussetzungen, um im Einzelfall reagieren zu können. Zudem müssen einige überzogene Personalanforderungen korrigiert werden, die in Zeiten eines ohnehin erheblichen Personalmangels auch für große Krankenhäuser nur schwerlich zu erfüllen sind. Es geht uns also vor allem um Flexibilität und weniger Bürokratie – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“
Gerlach betonte zugleich mit Blick auf Forderungen nach weiteren Maßnahmen der Staatsregierung: „Bayerns Gesundheitsministerium unterstützt die Krankenhäuser bereits aktiv bei den anstehenden Umstrukturierungen. So haben wir im Mai 2024 speziell für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum ein Sonderförderprogramm aufgelegt – mit einem Volumen von 100 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zudem legen wir mit unserer Investitionskostenförderung seit Jahren im Bundesvergleich Spitzenwerte vor und setzen uns damit nachhaltig für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Allein im vergangenen Jahr haben wir die Förderung von 643 auf 800 Millionen Euro erhöht und kommen damit der im Koalitionsvertrag geplanten Krankenhausmilliarde einen großen Schritt näher.“
Gerlach fügte hinzu: „Mit unserem 7-Punkte-Plan, der im Oktober vergangenen Jahres vom Ministerrat beschlossen wurde, haben wir ergänzende Instrumente zur Verfügung gestellt, damit sich die Kliniken auf den Wandel leichter einstellen können. Die Resonanz ist positiv: So haben sich bereits viele Krankenhausträger regionenübergreifend auf den Weg gemacht und bei uns die Förderung regionaler Gutachten als Grundlage für die Umstrukturierungsüberlegungen beantragt.“
Die Ministerin verwies zugleich darauf, dass die Krankenhäuser keine nachgeordneten Behörden der Staatsregierung sind – und auch sonst keinen Weisungen zum Betriebsablauf unterworfen. Entscheidungen über Schließungen und Standortveränderungen treffen die Krankenhausträger in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Sicherstellung der stationären Versorgung liegt nach den gesetzlichen Vorschriften in Bayern bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten – und nicht beim Freistaat Bayern.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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