Die aktuelle Regelung zum steuerlichen Ausgleich von Gewinnschwankungen ist befristet und läuft zum Jahresende 2022 aus. Bayern macht sich daher bei den laufenden Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 im Finanzausschuss des Bundesrates am kommenden Donnerstag für eine einfache und effektive Anschlussregelung stark: „Unsere zahlreichen Familienbetriebe brauchen schnellstmöglich Planungssicherheit. Wir fordern, dass der Gewinn eines Wirtschaftsjahrs auf drei Jahre verteilt werden kann! Daneben muss eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt werden, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerbegünstigt für schlechte Jahre selbst Rücklagen bilden und so vorsorgen können“, kündigt Füracker an.
Hintergrund:
Die aktuell bundesweit geltende Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Einkommensteuergesetz) ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung. Dabei werden die landwirtschaftlichen Gewinne aus grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren als Durchschnittsbetrag für die Ermittlung der Steuerermäßigung herangezogen. Die aktuelle Regelung ist wirksam, aber mit deutlichem Aufwand für die Land- und Forstwirte bzw. ihre Steuerberater, aber auch die Steuerverwaltung verbunden. Bayern wird am Donnerstag im Finanzausschuss des Bundesrats einen Antrag mit einer wirksamen und bürokratiearmen Anschlussregelung zur Abstimmung stellen. Der darin vorgeschlagene Ansatz der reinen Verteilung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres auf das laufende Steuerjahr und die beiden folgenden vereinfacht die Handhabung für alle Beteiligten und führt zu einer besseren steuerlichen Gewinnglättung.
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