Die Bundesregierung hat auf eine der Forderung aus der bayerischen Bundesratsinitiative zur Reform des Bürgergelds reagiert. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf erklärt zu den Plänen, das Bürgergeld für beharrliche Arbeitsverweigerer komplett zu streichen: „Die Fehlentwicklungen des Bürgergelds müssen dauerhaft korrigiert werden! Die geplante Änderung hin zu deutlichen Sanktionen für Menschen, die eine Arbeit ablehnen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – das reicht aber noch nicht aus. Das Bürgergeld verfehlt aktuell das Ziel, Menschen möglichst schnell in Arbeit zu bringen. Ich fordere eine Neuausrichtung des Bürgergelds. Nur verschärfte Sanktionen beheben das Problem nicht. Die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss wieder übereinstimmen. Verschärfungen bei der Übernahme von Kosten für die Unterkunft und Änderungen bei der Anrechnung von Vermögen sind unausweichlich. Auch die bei der Betreuung so wichtigen Jobcenter müssen finanziell besser ausgestattet werden. Diese Forderungen sind nicht unsozial, sondern rücken das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ wieder in den Mittelpunkt.“
Weitere Forderungen der Bayerischen Bundesratsinitiative sind die dauerhafte Erhöhung des Eingliederung- und Verwaltungsbudgets der Jobcenter, um die Betreuungsintensität zu verbessern, die Geltung von Karenzzeiten und Freibeträgen nur für Personen mit entsprechender Lebensleistung, das Aussetzen der Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024, eine Bremse bei den Kosten für Unterkunft und Heizung, eine Verschärfung bei der Vermögensanrechnung und die Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer.
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