Bayern: BARGELD IST GEPRÄGTE FREIHEIT – Bayerns Finanzminister rügt EU-Vorstoß zu Barzahlungsobergrenze als Eingriff in Selbstbestimmung der Bürger & Kompetenz der Länder – Bayerisches Landesportal
21. Oktober 2021AllgemeinKommentare deaktiviert für Bayern: BARGELD IST GEPRÄGTE FREIHEIT – Bayerns Finanzminister rügt EU-Vorstoß zu Barzahlungsobergrenze als Eingriff in Selbstbestimmung der Bürger & Kompetenz der Länder – Bayerisches Landesportal
„Einschränkungen der Bargeldnutzung sind ein Eingriff in die Freiheit und Selbstbestimmung unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Barzahlungen ist daher entschieden abzulehnen. Bayern stellt sich klar gegen solche Vorschläge. Unsere Bürger müssen die Wahlfreiheit haben, wie sie bezahlen möchten“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Vorfeld der Befassung des Finanzausschusses des Bundesrats mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. „Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen wir die enge Zusammenarbeit und Verständigung der Länder weiter intensivieren. Gemeinsame Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu Lasten nationaler Hoheitsrechte gehen! Dieser Vorstoß zur EU-weiten Begrenzung der Bargeldnutzung aber ist völlig unverhältnismäßig und zugleich ein schwerwiegender Eingriff in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten!“, stellt Füracker klar.
Ergänzende Informationen: • Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vorgelegt. • Aus Sicht des Freistaats begegnet der darin enthaltene Vorstoß für die EU-weite Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 10.000 Euro im Handel und bei Dienstleistungen höchsten Bedenken im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip und die Verhältnismäßigkeit.
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