Bayerns Europaministerin Melanie Huml: „Bargeld hat nicht nur in Bayern sondern in ganz Deutschland traditionell einen hohen Stellenwert. Bayern setzt sich deshalb seit Jahren vehement gegen eine Bargeldobergrenze und eine schleichende Bargeldabschaffung ein. Für fast jeden bargeldlosen Bezahlvorgang zahlt der Händler an die Bank Transaktionsgebühren, die er in seine Produkte einpreisen wird. Das führt zu versteckten Preissteigerungen. Schon jetzt gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Eine weitere Verschärfung lehnen wir ab. Ich werde im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren dafür kämpfen, dass die Bargeldobergrenze möglichst hoch eingezogen wird.
Hintergrund
Die EU-Staaten haben sich bereits Anfang Dezember 2022 im Rat der EU auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2021 auf eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung geeinigt. Sie sieht unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr vor, wobei niedrigere nationale Limits zulässig wären. Zudem soll bereits drei Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung überprüft werden, ob eine Herabsetzung der Barzahlungsobergrenze notwendig und verhältnismäßig ist.
Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Rat wegen unterschiedlicher Positionen innerhalb der Bundesregierung enthalten. Die zuständigen Fachausschüsse des EU-Parlaments haben sich Ende März 2023 positioniert und beabsichtigen, mit der Forderung nach einer noch niedrigeren Barzahlungsobergrenze von 7.000 Euro in die abschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zu gehen.
Die Bayerische Staatsregierung hat eine allgemeine Barzahlungsobergrenze stets abgelehnt.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/