Bayern: Bayerns Europaminister warnt vor Gefahren für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken / „Keine Transfer- und Schuldenunion“ – Bayerisches Landesportal

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Bayerns Europaminister Eric Beißwenger lehnt eine zentrale europäische Einlagensicherung mit Vollversicherungssystem und Verlustdeckung ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments hatte einen Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems angenommen. Besonders negativ sei, dass die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, entgegen den ursprünglichen Plänen, nicht aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind.

Beißwenger: „70 Prozent aller Girokonten von Privat- und Firmenkunden sind bei den Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Eine Vergemeinschaftung ihrer Einlagensicherungssysteme träfe Sparkassen und Genossenschaftsbanken besonders hart und würde ihr bewährtes Geschäftsmodell nachhaltig gefährden. Im schlimmsten Fall müssten mit dem Geld bayerischer Kleinanleger internationale Großbanken gerettet werden. Die trotz aller Fortschritte weiterhin äußerst ungleiche Verteilung von Bilanzrisiken bei den europäischen Banken würde zu einer Umverteilung von soliden Banken zu Instituten in Schieflage führen und damit massive Fehlanreize setzen. Hier gilt auch weiter Risikominderung vor Risikoteilung. Eine Transferunion über den Umweg deutscher und bayerischer Bankeinlagen darf es nicht geben. Eine zentrale europäische Einlagensicherung ist daher weiterhin abzulehnen.“

Mit einer endgültigen Zustimmung im EU-Rat zu einem europäischen Einlagensicherungssystem sei in dieser Legislaturperiode allerdings nicht mehr zu rechnen. „Dafür sind die Differenzen zwischen den Staaten zu groß“, so Beißwenger

Das EU-Parlament wird überdies in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. April, über das sogenannte Banken-Paket abstimmen. Mit dieser Reform des Banken-Krisenmanagements sollen statt Staatsbeihilfen künftig vorrangig die Einlagensicherungssysteme zu Bankenrettungen herangezogen werden. Eine Umsetzung dieser Pläne würde die Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken erheblich schwächen. So könnten sie nicht mehr – wie im bisherigen Umfang – eigenverantwortlich über die Gelder ihrer Einlagensicherung verfügen. Darüber hinaus würden präventive Maßnahmen der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken, um den Ausfall eines ihrer Kreditinstitute zu verhindern, erschwert.

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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