Bayern: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich setzt unabhängige, interdisziplinäre Kommission ein / Vorsitz übernimmt Peter Küspert, ehemaliger Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs – Bayerisches Landesportal

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Nach den gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen setzt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich eine unabhängige, interdisziplinäre Kommission für grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH) ein. Justizminister Eisenreich: „Neben der lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe geht es auch um die Konsequenzen daraus, wie z.B. bessere Kontrollen und Standards für die besonders grundrechtssensiblen Unterbringungen in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände. Dies betrifft den ganzen Justizvollzug in Bayern. Dabei müssen auch rechtliche, ethische und vollzugliche Wertungsfragen beantwortet werden, vor allem wie eine bessere Balance zwischen Schutzmaßnahmen und Grundrechten gefunden werden kann. Ich habe daher am 9. Januar 2025 eine unabhängige, interdisziplinäre Kommission eingesetzt, die insbesondere den grundrechtssensiblen Bereich der Unterbringung von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände in den Blick nehmen und Empfehlungen entwickeln soll. Recht und Gesetz gelten für alle und sie gelten überall. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch im Justizvollzug. Die Kommission hat den Auftrag, Empfehlungen für einheitliche Leitlinien für die Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände sowie zu Standards bei der Ausstattung der besonders gesicherten Hafträume ohne gefährdende Gegenstände zu entwickeln; dazu zählt auch die bauliche Ausgestaltung.“

Staatsminister Eisenreich hat große Sympathie für einen Richtervorbehalt ab einer gewissen Dauer der Unterbringung im bgH. Die Kommission wird sich daher auch mit dieser Frage beschäftigen und prüfen, ob weitere Änderungen des Gesetzes oder von Verwaltungsvorschriften notwendig sind. Außerdem soll die interdisziplinäre Kommission Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau der psychiatrischen Versorgung der Gefangenen entwickeln. Sie wird in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit zwischen JVAen und Bezirkskrankenhäusern in den Blick nehmen und Empfehlungen erarbeiten.

Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a.D. Peter Küspert bestellt. Der Minister: „Er hat sich in verschiedensten Positionen durch seinen herausragenden juristischen Sachverstand und sein ausgeprägtes Gespür für Recht und Gerechtigkeit höchstes Ansehen erworben.“

Eisenreich: „Mir ist es zudem wichtig, dass neben der Expertise von Juristen aus Justiz und Anwaltschaft sowie Vollzugspraktikern (Anstaltsleiter und Justizvollzugsbedienstete) auch das Fachwissen von zwei Psychiatern, einem psychologischen Psychotherapeuten und einer Anstaltsärztin in diese unabhängige Kommission eingebracht wird.“

Das zehnköpfige Gremium wird heute (23. Januar 2025) seine Arbeit aufnehmen und soll bis spätestens Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen.

Eisenreich: „In Bayern arbeiten über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Sie leisten unter schwierigen Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Die überwältigende Mehrheit ist über jeden Verdacht erhaben. Ich danke ihnen für ihren großen Einsatz. Der im Raum stehende Verdacht gegen die derzeit Beschuldigten schadet der überwältigenden Mehrheit derer, die im Justizvollzug im Einklang mit dem geltenden Recht tätig sind. Auch deshalb muss rückhaltlos aufgeklärt werden. Die gravierenden Vorwürfe in der JVA Augsburg-Gablingen zeigen, dass wir mehr und bessere Kontrollmechanismen brauchen. Die Kommission wird dazu eine sehr gute Grundlage schaffen.“

Hintergrund:

Derzeit laufen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen 17 Beschuldigte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Wir bitten um Verständnis, dass sich der Bayerische Staatsminister der Justiz und das Bayerische Staatsministerium der Justiz nicht zu strafrechtlichen Einzelfällen äußern. Dies ist – je nach Verfahrensstand – Aufgabe der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. des jeweiligen Gerichtes, hier der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg (pressestelle@sta-a.bayern.de).

Zu den wesentlichen Maßnahmen, die Staatsminister Eisenreich bereits angeordnet und umgesetzt hat:

  • Im Justizministerium wurde eine abteilungsübergreifende Task Force eingesetzt, die die interne Aufarbeitung im Ministerium und der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbringt. Die Task Force wird von Staatsminister Eisenreich persönlich geleitet.

  • Es wurde ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Außerdem wurden gegen alle Beschuldigten Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet.

  • Es wurden ein neuer Leiter und eine neue stellvertretende Leiterin in der JVA Augsburg-Gablingen kommissarisch eingesetzt.

  • Im Ministerium wurde zum 6. November 2024 ein neues Referat eingerichtet, in dem die Aufsicht über die besonders grundrechtssensiblen Bereiche zentral gebündelt wurde. Durch dieses Referat werden nun auch unangekündigte Besuche bei den Justizvollzugsanstalten durchgeführt.

  • Die bestehende Software „IT-Vollzug“ wurde bereits weiterentwickelt und erste Verbesserungen programmiert. Es werden künftig noch mehr Angaben (z.B. automatische Berechnung der Dauer der Unterbringung im bgH, Anordnungsgrund) erfasst. Die Anordnung von Einzelhaft und Absonderung wird nun ebenfalls statistisch auswertbar erfasst.

  • Auch alle eingehenden Beschwerden werden nun statistisch genau erfasst, um Auffälligkeiten besser zu erkennen und bei Bedarf schneller reagieren zu können.

  • Die Berichtspflichten an das Ministerium wurden verschärft. Über die bereits geltende Berichtspflicht nach Ablauf des dritten Tages hinaus müssen die Anstalten unverzüglich berichten, wenn während der Unterbringung eines Gefangenen im bgH ein zur Grundausstattung gehörender Gegenstand vorenthalten oder entnommen wird. Über eine über drei Tage andauernde Unterbringung ist wie bisher unverzüglich und so lange die Unterbringung andauert, künftig spätestens alle drei Tage, zu berichten.

  • Zusätzlich zu der bislang schon erfolgten Prüfung der einzelnen Eingaben, Beschwerden und Berichte findet auf der Grundlage der neuen statistischen Erfassung ein monatliches Monitoring statt. Die wesentlichen Ergebnisse des Monitorings werden den jeweils zuständigen parlamentarischen Anstaltsbeiräten halbjährlich zur Verfügung gestellt werden.

  • Es wurden zusätzliche neue verbindliche Standards für die Ausstattung dieser Hafträume, für die Berichte über die Unterbringung im bgH sowie für die Erfassung in der Software „IT-Vollzug“ festgelegt.

  • Die Möglichkeit, Hinweise anonym an eine interne Meldestelle im Staats-ministerium der Justiz oder an eine externe Meldestelle mitzuteilen, besteht bereits aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes. Über die Meldestellen und deren Kontaktmöglichkeiten wurden im vergangenen Dezember alle Bediensteten des Justizvollzugs nochmals durch ein Schreiben informiert.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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