1. Staatsregierung beschließt Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz / Bayernweite Stärkung der politischen Beteiligung von Seniorinnen und Senioren / Einrichtung eines Landesseniorenrats
Der Ministerrat hat heute das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an politischen Entscheidungen, die Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensbereiche haben, gestärkt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern umgesetzt. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird ein Meilenstein bayerischer Seniorenpolitik sein.
Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese wertvollen etablierten Strukturen stärkt die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Zusätzlich steht den Seniorenvertretungen ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium zur Seite: Der Landesseniorenrat unterstützt nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung. Durch den Landesseniorenrat werden ältere Menschen direkt eingebunden. Er soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Im Landesseniorenrat sollen je nach Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Landkreises zwei oder drei Vertreterinnen und Vertreter aller Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise Mitglied sein können. Organ des Landesseniorenrates wird eine Landesversammlung sein, die sich aus einem von den Mitgliedern gewählten arbeitsfähigen Gremium von bis zu 226 Delegierten und einem 8-köpfigen Vorstand zusammensetzen wird.
Zur besseren Orientierung wird das Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen.
Zum Gesetzentwurf wird zeitnah die Verbändeanhörung eingeleitet.
Der Freistaat setzt seine Unterstützung für Paare mit einem Kinderwunsch fort und springt für die Finanzierungsdefizite des Bundes ein. Seit 1. November 2020 beteiligt sich Bayern erfolgreich am Bund-Länder-Programm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Das paritätisch finanzierte Förderprogramm wird in Bayern sehr rege in Anspruch genommen. Nach den Erfahrungen im ersten Förderjahr ist mit rd. 6.800 Bewilligungen pro Jahr zu rechnen. Aktuell sind die Bundesmittel allerdings ausgeschöpft, und neue Bundesmittel stehen erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts zur Verfügung. Einer Lösung zugunsten der betroffenen Paare hat sich der Bund bisher verweigert, wodurch seit Mitte Oktober 2021 keine Förderung mehr erfolgen konnte.
Die Staatsregierung hat heute beschlossen, diese Finanzierungslücke des Bundes zu überbrücken, damit es nicht jährlich zu einer neuen Hängepartie kommt. Damit Paare mit Kinderwunsch verlässlich unterstützt werden können, sollen im Freistaat spätestens ab 2023 ausschließlich Landes-Verpflichtungsermächtigungen bei der Bewilligung eingesetzt werden, auch für den Bundesanteil. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Kinderwunschbehandlungen unabhängig von den Bundesmitteln unterstützen zu können.
Gleichzeitig appelliert die Staatsregierung an den Bund, seiner Verantwortung gegenüber Kinderwunschpaaren gerecht zu werden und die Bundesmittel dauerhaft angemessen aufzustocken.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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