1. Bayerische Staatsregierung legt „Gesamtkonzept Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ vor / interministerielle Arbeitsgruppe gegründet / Internetportal vernetzt verschiedene Angebote und Initiativen
Bayern fördert jüdisches Leben und tritt entschieden gegen Antisemitismus ein. Die Bayerische Staatsregierung bringt deshalb das Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ auf den Weg. Sie bringt in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die regelmäßig an den Ministerrat berichtet, wichtige Akteure zusammen: die zuständigen Ressorts der Staatsregierung, den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, die Israelitischen Kultusgemeinden, das Generalkonsulat des Staates Israel und viele betroffene Institutionen und Vereine der Zivilgesellschaft.
Der Freistaat wird ein Online-Portal errichten, das viele Angebote zur Förderung von jüdischem Leben vernetzt und Möglichkeiten aufzeigt, wie man Antisemitismus begegnen kann. Es ist geplant, dass das Portal Materialien und Best-Practice-Beispiele zur Verfügung stellt, Anregungen für neue Vorhaben liefert und Interventionsmöglichkeiten bei antisemitischen Vorfällen aufzeigt.
Mit dem vorliegenden Gesamtkonzept verstetigt die Staatsregierung die vielen Initiativen zur Förderung jüdischen Lebens, setzt die notwendigen Maßnahmen gegen Judenfeindlichkeit rasch um und tritt dem Antisemitismus entschieden entgegen.
Die Staatsregierung treibt den Ausbau pflegerischer Angebote in Bayern weiter voran. Der Ministerrat beschloss am Dienstag, die zum Jahresende auslaufende Förderrichtlinie „PflegesoNah“ bis zum 31.12.2026 zu verlängern und weiterzuentwickeln.
Mit Hilfe der Richtlinie wird auch künftig eine bedarfsgerechte und flächendeckende pflegerische Versorgungsstruktur ausgebaut. Wichtig ist dabei eine regionale Ausrichtung sowie eine demenzsensible und barrierefreie Gestaltung. Die erweiterte Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern.“ entwickelt dabei das erfolgreiche bisherige Förderprogramm anhand aktueller Pflegebedarfe fort. Im Kern geht es bei der Erweiterung um die Stärkung der häuslichen Pflege, der stationären Pflege, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie die Stärkung der Kommunen.
Bei der Schaffung von Plätzen zur Kurzzeitpflege zur Stärkung der häuslichen Pflege sollen nun beispielsweise gezielt kleinere Pflegeeinrichtungen gefördert werden. Pflegeheime, die sich durch Angebote in den sozialen Nahraum öffnen, sollen auch künftig besonders hoch gefördert werden. Damit sind Heime gemeint, die Dienstleistungsangebote auch temporär für Pflegebedürftige außerhalb des Pflegeheims anbieten – und so zusätzlich die häusliche Pflege stärken. Das können Dienstleistungen in den Haushalten der Pflegebedürftigen sein, Beratungssprechstunden verschiedener lokaler Anbieter sowie öffentliche Veranstaltungen.
Für die Investitionskostenförderung von Pflegeplätzen ist im Jahr 2022 ein Verfügungsrahmen in Höhe von 100 Millionen Euro vorgesehen. Die Zielmarke, jährlich 1.000 neue Pflegeplätze zu schaffen beziehungsweise Pflegeplätze zu modernisieren, wurde schon in den Jahren 2020 und 2021 jeweils erreicht.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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