1. Bundesrats-Initiative zu bezahlbarem Wohnraum für Pflegekräfte / Bundesregierung soll Förderprogramm auflegen
3. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zum strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit
Bayern fordert ein Förderprogramm des Bundes für die gezielte Schaffung von Wohnraum für Pflegekräfte. Dazu wird der Freistaat in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 29. September 2023 in Berlin einen Entschließungsantrag einbringen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, insbesondere Kommunen und Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei Projekten zu unterstützen, die bezahlbaren Wohnraum für Pflegekräfte schaffen. Denn auf dem angespannten Wohnungsmarkt haben Pflegekräfte vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten oft wenig Chancen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies gilt im Besonderen für Teilzeitbeschäftigte oder aus dem Ausland zugezogene Pflegekräfte, aber auch für Pflegekräfte, die eine Familie gründen wollen.
Ein neues Förderprogramm für die Schaffung von Wohnraum speziell für Pflegepersonal könnte die Situation am Wohnungsmarkt für Pflegekräfte verbessern und dadurch die Attraktivität dieses Berufs auch im Vergleich zu anderen Berufen steigern. Die dauerhafte Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum schafft auch die erforderliche Planungssicherheit bei den Pflegekräften, am jeweiligen Wohnort – auch mit Familie – bleiben zu können. Mit einem Förderanreiz für die Schaffung von zielgruppenspezifischem, bezahlbarem Wohnraum werden nicht nur Pflegekräfte wirkungsvoll unterstützt. Die Schaffung von bedarfsgerechtem, bezahlbarem Wohnraum trägt auch wesentlich dazu bei, mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Pflege (zurück) zu gewinnen und so dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Die Unterstützung dient somit auch der Sicherung einer dauerhaft zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Pflege unserer Mitmenschen.
Die Bundesregierung wird zu einem „Pakt für die Pflege“ aufgefordert, der weitere wesentliche Instrumente zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs enthält. Dazu zählen die Verbesserung der Einkommen etwa durch Steuerfreiheit von Gehaltsbestandteilen sowie verlässliche Arbeits- und Erholungszeiten. Bayern wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, die Pflege zu stärken.
Bayern drängt den Bund auf neue Regelungen bei der Ausweisung kleiner Baugebiete. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen ganze Einheimischenmodelle in manchen Kommunen faktisch vor dem Aus. Bauherren und potenzielle Mieter sehen sich mit teils jahrelangen Verzögerungen konfrontiert.
Sehr überraschend hat das Gericht den §13b des Baugesetzbuches für europarechtswidrig erklärt, da er keinen Umweltbericht vorsieht. Gerade in Bayern war die Regelung ein kommunalpolitisches Erfolgsmodell. Konkret wurde damit auf die längsten Verfahrensschritte in der Bauleitplanung verzichtet, was ganz erhebliche Beschleunigungseffekte hatte. Die Regelung hat es gerade kleineren und mittleren Gemeinden in ländlichen Regionen ermöglicht, schnell begrenzte Flächen am Ortsrand zu überplanen und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Das Urteil kommt gerade jetzt zur Unzeit und verunsichert Kommunen, Bauherren, Mieter und Investoren, die oftmals schon ihre Wohnbauinvestitionen getätigt haben und mit dem Bau beginnen wollten. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich gleichermaßen für den Abbau von Bürokratie und die Schaffung von neuem Wohnraum ein und steht dabei eng an der Seite der Kommunen.
Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesratsinitiative beschlossen, um zügig einen Ersatz für die Regelung des §13b BauGB zu schaffen. Ziel ist es, den Kommunen ein bürgernahes und rechtssicheres Werkzeug für die Ausweisung von Wohnbaugebieten an die Hand zu geben, das auf langwierige Verfahren wie doppelte Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichtet. Die Begrenzung des Plangebiets auf einen Hektar überbaubarer Fläche ist auch vor dem Hintergrund des Flächensparens vertretbar – die Regelung soll weiterhin nur anwendbar sein, wenn eine weitere Innenentwicklung nicht möglich ist.
3. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zum strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit
Der Schutz des Ehrenamts ist ein Kernanliegen der Bayerischen Staatsregierung. Seit einigen Jahren nehmen Angriffe auf Ehrenamtliche zu. Betroffen sind beispielsweise kommunale Mandatsträger, das sicherheitsrelevante Ehrenamt (Feuerwehr, Katastrophenschutz), aber auch das Vereinsleben (z.B. Schiedsrichter im Amateurfußball). Der Ministerrat hat daher in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative zum strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen.
Das Ehrenamt ist von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland. Ohne die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger würden vielfältige Aufgaben unbewältigt bleiben. Oftmals müsste der Staat einspringen. Die Gemeinschaft hat daher ein großes Interesse, Menschen zu finden, die sich gemeinnützig engagieren. Wer diese Menschen angreift, gefährdet ehrenamtliche Tätigkeit und greift zugleich unser Gemeinwesen an. Deshalb haben sie besonderen Schutz verdient. Das Strafrecht sollte deshalb klar und deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten gegen gemeinnützig Tätige nicht duldet.
Der bayerische Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung der allgemeinen Vorschrift zur Strafzumessung in § 46 des Strafgesetzbuches vor. Dort soll nach dem Willen Bayerns auch die Eignung einer Tat, „gemeinnütziges Engagement des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ explizit genannt werden und bei der Bewertung der Tat strafschärfend berücksichtigt werden können.
Bayern ist das Land des Ehrenamts. Bereits im Jahr 2021 hat Bayern einen „Pakt für das Ehrenamt“ auf den Weg gebracht, um kleinen und großen Vereinen und Initiativen zu helfen, das Engagement ihrer Mitglieder dauerhaft zu erhalten.
Der Ministerrat hat die seit 2020 mit Blick auf die Corona-Krise und die Folgen des Krieges in der Ukraine eingeführten Erleichterungen im bayerischen Vergaberecht um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert. Aufträge können von bayerischen öffentlichen Stellen bis zu einem Nettowert von 25.000 Euro direkt und ohne kompliziertes Verfahren vergeben werden, statt regulär bis zum Wert von 5.000 Euro. Starke Vereinfachungen im Vergabeverfahren greifen weiter bis zu dem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen, statt regulär bis zum Wert von 100.000 Euro. Das leistet einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Verwaltung, vermeidet Bürokratie und sorgt dafür, dass gerade jetzt die wichtige stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft erhalten bleibt.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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