Bayern: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Mai 2022 – Bayerisches Landesportal

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1. Freistaat bringt Deutschlands modernstes Hochschulrecht auf den Weg / Neuausrichtung des bayerischen Hochschulsystems mit Agilität, Exzellenz und Innovation / umfangreicher Dialogprozess zum Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform abgeschlossen / rechtlicher Innovationsrahmen zur Hightech Agenda Bayern geschaffen 

2. Staatsregierung unterstützt Transformation im Wirtschaftsraum Augsburg / KI Produktionsnetzwerk erfolgreich gestartet / Bayern fördert mit „Zukunftsprogramm für Augsburg“ neue Technologien mit 92 Mio. Euro 

3. Weiterentwicklung des Life-Science-Campus Martinsried kommt voran / Staatsregierung gibt 30 Mio. Euro für Planungsleistungen frei / Bayern schafft Voraussetzungen für Life Science mit internationaler Strahlkraft 

1. Freistaat bringt Deutschlands modernstes Hochschulrecht auf den Weg / Neuausrichtung des bayerischen Hochschulsystems mit Agilität, Exzellenz und Innovation / umfangreicher Dialogprozess zum Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform abgeschlossen / rechtlicher Innovationsrahmen zur Hightech Agenda Bayern geschaffen

Bayerns Hochschullandschaft hat sich seit der letzten Reform 2006 zu einem international beachteten, exzellenten Wissenschaftsstandort entwickelt. Zentrale Faktoren in Staat, Gesellschaft und Umwelt haben sich seitdem jedoch grundlegend verändert und stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen. Globalisierung, technischer Fortschritt, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimawandel sowie jüngst die COVID-19-Pandemie erfordern eine hohe Agilität in vielen Bereichen. Die geplante Hochschulreform als ein wesentlicher Baustein der Hightech Agenda Bayern ist die spezifisch bayerische Antwort auf diese Entwicklung. Sie soll die Wissenschaftslandschaft im Freistaat in allen zentralen Bereichen für die nächsten 20 bis 30 Jahre national wie international schlagkräftig und wettbewerbsfähig machen und bedeutet eine grundlegende Neuausrichtung des bayerischen Hochschulsystems unter dem Motto Agilität, Exzellenz und Innovation.

Die Hochschulen sollen zukünftig ihr volles Potential als Schrittmacher des gesamtgesellschaftlichen Fortschritts noch besser entfalten können. Die Reform ermöglicht ihnen, ihre vorhandene Exzellenz in Wissenschaft und Kunst weiter auszubauen, ihren erweiterten Bildungsauftrag in zeitgemäßer Weise wahrzunehmen und durch Innovation und Transfer die Erwartungen und Bedürfnisse von Staat und Gesellschaft in sozialer, kultureller, ökologischer und ökonomischer Hinsicht noch besser zu erfüllen. Der Ministerrat hat heute seine Zustimmung zur parlamentarischen Beratung des überarbeiteten Gesetzesentwurfs für ein Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) gegeben. Vorangegangen war ein Ende 2018 angestoßener intensiver Austausch- und Diskussionsprozess mit der Hochschulfamilie, der mit einer sehr umfangreichen Verbändeanhörung abgeschlossen wurde. Die Anliegen der Hochschulverbünde wurden ausführlich angehört, geprüft und ein großer Teil in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

  1. Mehr Agilität: Keine Mikrosteuerung, sondern eine strategische Steuerung. Die Hochschulen erhalten deutlich mehr Freiheiten und eine erhöhte Flexibilität beim Einsatz der Ressourcen, beispielsweise mit der verdichteten Titelstruktur oder einer flexibleren Personalbewirtschaftung (Art. 11 BayHIG). Neues strategisches Instrument ist der Innovationsfonds (ebenfalls Art. 11 BayHIG). Hochschulen sollen freiwerdende Ressourcen in diesem Innovationsfonds zurücklegen und für die gezielte Beteiligung an neuen staatlichen Programmen einsetzen („Matching“).
  2. Bewährter Organisationsrahmen: Die bewährte und von allen Gruppen akzeptierte Organisationsstruktur bleibt erhalten (Art. 29 bis 51 BayHIG). Das schafft Rechtssicherheit und Klarheit und erlaubt die völlige Konzentration auf mehr Agilität, Exzellenz und Innovation. Gleichzeitig erhalten die Hochschulen durch die neue Innovationsklausel (Art. 126 BayHIG) weitreichende individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten ihrer inneren Organisation.
  3. Echte Exzellenz: Bayern legt das modernste Berufungsrecht Deutschlands vor. Neben der bewährten Ausschreibung wird als weiterer Regelfall die Direktberufung definiert. Als neues Instrument wird die Exzellenzberufung für fachlich besonders hoch qualifizierte Professorinnen und Professoren eingeführt, die eine noch schnellere und einfachere Berufung durch Präsidentin bzw. Präsidenten und Dekanin bzw. Dekan unter Einbindung des zuständigen Fakultätsrats ermöglicht (Art. 66 BayHIG).
  4. Zusätzliche Forschungsstärke: Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Professorinnen und Professoren eine überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit in der Forschung zu übertragen (Forschungsprofessuren bzw. Schwerpunktprofessuren, Art. 59 BayHIG). Forschungsfreisemester sind im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun zum Ausgleich von Herausforderungen durch Erziehung oder Familie möglich (Art. 61 BayHIG). Der Technologietransfer und die Forschungskooperationen von Hochschulen werden gezielt unterstützt (Art. 6 BayHIG).
  5. Neue Gründerzeit: Gründungsförderung, Technologietransfer und die Entfesselung der Innovationsfreude an allen Hochschulen sind Markenkerne des neuen Gesetzes. Die Unternehmensgründung wird ausdrücklich zur Hochschulaufgabe erklärt (Art. 2 und 16 BayHIG), das Prinzip der Gründerförderung durch hochschuleigene Inkubatoren im Gesetz verankert (Art. 17 BayHIG). An allen Hochschulen sollen Gründerzentren entstehen. Hinzu kommen unbürokratische Beteiligungsmöglichkeiten, der Zugriff auf die Hochschulinfrastruktur sowie die Ermöglichung von Gründungsfreisemestern für Professorinnen und Professoren (Art. 61 BayHIG).
  6. Besserer Technologietransfer: Der Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Art. 3 BayHIG) wird gestärkt. Der Technologietransfer wird zur Aufgabe aller Hochschularten (Art. 2 BayHIG). Transfer wird neu als Dienstaufgabe der Professorinnen und Professoren definiert (Art. 59 BayHIG). Parallel dazu werden in allen Regionen Bayerns Gründungs- und Technologiezentren weiterentwickelt.
  7. Schneller Bauen: Die Hochschulen können auf Antrag die Bauherreneigenschaft für einzelne Baumaßnahmen oder für alle Baumaßnahmen sowie für Liegenschaften erhalten (Art. 14 BayHIG). Damit können sie am Markt schneller und agiler beauftragen und Bauvorhaben realisieren.
  8. Attraktive Studienbedingungen: Bayern verankert erstmals einen Landesstudierendenrat im Gesetz, um die Interessen der Studierenden noch besser berücksichtigen zu können (Art. 28 BayHIG). Eine innovative Lehre (Art. 76 BayHIG) wird gesetzlich ebenso verankert wie hochschulrechtliche Regelungen, die den Studierenden in der herausfordernden Zeit der Pandemie besonders entgegenkommen sind (Art. 130 BayHIG).
  9. Erfolgreiches Talentscouting: Eine inspirierende Studienumgebung und gezielte Nachwuchsförderung ergibt sich u.a. durch die Internationalisierung der Studiengänge (Art. 77 BayHIG), durch Karrierezentren (Art. 54 BayHIG), das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und erweiterte Promotionsmöglichkeiten an den Kunsthochschulen (Art. 96 BayHIG). Die Nachwuchsgruppenleitung, Tenure-Track-Professuren, Juniorprofessuren, die neue Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die chancengerechte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen sind weitere Bausteine der Talentförderung.
  10. Modernes Hochschulverständnis: Die Hochschulen sind Orte der Begegnung, an denen kreativer Austausch und kritischer Diskurs stattfinden. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz befähigt die Hochschulen im Freistaat, in einem breiten und vielfältigen Fächerkanon ihren erweiterten Bildungsauftrag in zeitgemäßer Weise wahrzunehmen und durch Innovation und Transfer die Bedürfnisse von Staat und Gesellschaft in sozialer, kultureller, ökologischer und ökonomischer Hinsicht noch besser zu erfüllen. Ihre Aufgaben sind zeitgemäß mit Blick auf bedeutende Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Gleichstellung, Inklusion und Wissenschaftskommunikation definiert (Art. 2 BayHIG).

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2. Staatsregierung unterstützt Transformation im Wirtschaftsraum Augsburg / KI Produktionsnetzwerk erfolgreich gestartet / Bayern fördert mit „Zukunftsprogramm für Augsburg“ neue Technologien mit 92 Mio. Euro

Mit dem im Herbst 2020 initiierten KI-Produktionsnetzwerk soll im Wirtschaftsraum Augsburg die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im produzierenden Gewerbe vorangebracht werden. Der Freistaat unterstützt dieses Vorhaben bis 2025 mit insgesamt 92 Mio. Euro. Ein erster Meilenstein ist bereits erreicht: Die Vernetzung der regionalen Akteure aus Wissenschaft und Forschung sowie Industrie und Mittelstand hat spürbar zugenommen.

Die von der Staatsregierung finanzierten Projekte zur Stärkung des Technologietransfers in die Wirtschaft sind erfolgreich gestartet. Für mehr als 20 Verbund-Forschungsprojekte wurde eine Förderung von über 16 Mio. Euro zugesagt. In sämtlichen Projekten kooperieren Unternehmen mit Forschungseinrichtungen. Zu zwei weiteren Forschungsfeldern (KI und Data Science sowie Elektronische Systeme) können Unternehmen aktuell Projektvorschläge einreichen.

Daneben wird das Fraunhofer-Institut für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (Fraunhofer ICGV) vom Freistaat mit 8 Mio. Euro gefördert. Weitere 8 Mio. Euro fließen zum Zentrum für Leichtbauproduktionstechnologie des DLR. Hier ist der Anbau einer Halle geplant, die eine Großanlage mit technologischem Alleinstellungsmerkmal beherbergen soll.

Darüber hinaus haben zwei Technologietransfermanager ihre Arbeit vor Ort aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Akteure vor Ort besser zu vernetzen und das KI-Produktionsnetzwerk überregional zu präsentieren. Die Unterstützung des Freistaats für den Wirtschaftsstandort Augsburg reicht noch weit darüber hinaus: Aktuell wird etwa im Rahmen des „Zukunftsprogramms für Augsburg“ die Entwicklung eines mit Wasserstoff angetriebenen Brennstoffzellen-LKW in der Region mit rund 4 Mio. Euro gefördert.

Das KI-Produktionsnetzwerk Augsburg steht für eine moderne Wissenschaftspolitik und sichert der Region gleichermaßen eine führende Rolle bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Methoden in der Produktion. Den beiden zentralen Forschungspartnern, Universität Augsburg und Hochschule Augsburg, stehen mit 46 Mio. Euro die Hälfte der gesamten Fördermittel zur Verfügung.

Die Universität Augsburg forscht im Rahmen des KI-Produktionsnetzwerks an den Schlüsselelementen KI-basierter Produktion und agiert an der Schnittstelle zwischen Werkstoffen, Prozesstechnik und Digitalisierung. Die erarbeiteten Ergebnisse sollen nahtlos in die Anwendung einfließen. Die Universität konnte dazu bereits über 120 Industrieunternehmen einbinden. Zudem hat die Universität über ihr Engagement im KI-Produktionsnetzwerk neue Drittmittelprojekte mit mehr als 4 Mio. Euro eingeworben.

Die Hochschule Augsburg steht im KI-Produktionsnetzwerks besonders für den schnellen und anwendungsnahen Transfer von Forschungsergebnissen in praxistaugliche Ideen. Dabei werden die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmern und regionalen Handwerksbetrieben gezielt fokussiert. Auch die Hochschule Augsburg konnte Drittmittelprojekte im Umfang von rund 2,9 Mio. Euro einwerben.

Der Aufbau von gemeinsamen Büro- und Forschungsflächen und der Personalaufbau sind in vollem Gang. Zum 1. April wurde ein Bürogebäude auf dem WALTER Technology Campus bezogen. Die Forschungshalle mit etwa 5.700 Quadratmetern, in der Produktionsanlagen im industriell relevanten Maßstab entstehen werden, soll zum 1. September 2022 bezogen werden.

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3. Weiterentwicklung des Life-Science-Campus Martinsried kommt voran / Staatsregierung gibt 30 Mio. Euro für Planungsleistungen frei / Bayern schafft Voraussetzungen für Life Science mit internationaler Strahlkraft

Der Aufbau eines großen Life-Science-Hubs ist eines der der zentralen Leuchtturmvorhaben der Hightech-Agenda Plus. Mit Neubau und Neuorganisation der am Max-Planck-Standort Martinsried ansässigen Institute bietet sich die einmalige Gelegenheit einen neuen zentralen Forschungsstandort für die Erforschung des Lebens mit europa- und weltweiter Strahlkraft zu etablieren. Die in diesem Zusammenhang angestrebte Transformation bedarf im Vorfeld sorgfältiger und umfassender Vorbereitungen. Für die Finanzierung dieser Planungsleistungen hat die Staatsregierung heute 30 Mio. Euro freigegeben. Die Mittel werden für Gutachten, Ausschreibungen, Beauftragungen sowie Vorbereitungen für die Energieversorgung für den Gesamtcampus eingesetzt. Der heutige Ministerratsbeschluss ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des im April 2021 unterzeichneten Memorandum of Understanding zwischen Freistaat und Max-Planck-Gesellschaft.

Das bundesweit einmalige Vorhaben stellt für den Wissenschafts-, Wirtschafts- und Gründerstandort Bayern eine große Chance dar. Welche enormen Potenziale moderne Life Science-Technologien bieten, hat die Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Auch am Forschungsstandort Martinsried wurden zahlreiche Projekte zur Bekämpfung von COVID-19 entwickelt. Auch in Zukunft soll die Unterstützung des Freistaats fundamentale Fortschritte im Verständnis des Lebens ermöglichen und Bayern für technologische Innovationen für die Zukunft aufstellen. Die Neuausrichtung des Life-Science-Campus hat der Bayerische Ministerrat im September 2020 als Teil der Hightech Agenda der Staatsregierung beschlossen.

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Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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