Bayern: Bessere Ausstattung der Bundeswehr / Staatsminister Dr. Herrmann fordert wichtige Nachbesserungen – Bayerisches Landesportal

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Staatsminister Dr. Florian Herrmann bei seiner Rede bei der 1019. Sitzung im Bundesrat

Die Länderkammer befasste sich im sogenannten 1. Durchgang mit mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung:

Die Gesetzentwürfe zur besseren Ausstattung der Bundeswehr werden aus Sicht der Staatsregierung grundsätzlich begrüßt, da Investitionen in Rüstungsvorhaben sicherheitspolitisch dringend geboten sind. Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann mahnte in seiner Rede jedoch wichtige Nachbesserungen an und forderte, die einmalig zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit vorgesehenen 100 Mrd. EUR ausschließlich für die bislang unzureichende Ausstattung der Bundeswehr einzusetzen und das 2 %-NATO-Ziel dauerhaft einzuhalten.

 

Angesichts der insbesondere im Energiebereich gestiegenen Verbraucherpreise sieht die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger verschiedene steuerliche Erleichterungen vor. Maßnahmen wie die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (um 200 EUR auf 1.200 EUR) sowie des Grundfreibetrags (um 363 EUR auf 10.347 EUR) sind zu begrüßen. Staatsminister Dr. Florian Herrmann forderte jedoch in einer Rede weitere dringend erforderliche Maßnahmen wie den vollständigen Ausgleich der sog. kalten Progression, den Ausgleich der stark gestiegenen Kraftstoffpreise durch Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Ct. (derzeit 30 Ct. bzw. ab 21. km 35 Ct.) sowie die Dynamisierung der Entfernungspauschale mit Blick auf künftige Preissteigerungen. Er wies zudem auf die Notwendigkeit zielgerichteter Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft hin.

 

Staatsminister Dr. Florian Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich

Aus bayerischer Sicht abzulehnen sind die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelungen der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Mit einem sog. Sanktionsmoratorium sollen künftig bei Verstoß gegen Hartz-IV- Mitwirkungspflichten (z. B. bei Nichtannahme einer vermittelten Arbeitsstelle) die Rechtsfolgen (wie etwa Kürzungen des Regelbedarfs) bis zur Einführung eines Bürgergeldes außer Kraft gesetzt werden. Die Staatsregierung sieht dies als Bruch mit dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ an und hat dies in einer Protokollerklärung deutlich gemacht.

 

Im Gespräch: Ministerpräsident Reiner Haselhoff und Staatsminister Dr. Florian Herrmann

Abschließend und mit bayerischer Stimme billigte der Bundesrat die einmalige Erhöhung des Heizkostenzuschusses für Geringverdiener aufgrund stark gestiegener Energiepreise. Die Staatsregierung hatte sich zuvor in einem Antrag für eine Klimakomponente im Wohngeld eingesetzt, um einkommensschwache Haushalte dauerhaft zu entlasten. Das Plenum folgte dieser Empfehlung.

 

Zur Herstellung der Versorgungssicherheit mit Erdgas billigte die Länderkammer – ebenfalls mit Stimme Bayerns – Änderungen im Energiewirtschaftsrecht.

 

 

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung von Primärbaustoffen hat die Staatsregierung einen Entschließungsantrag eingebracht, der auf die stärkere Nutzung der Potenziale von Recycling-Baustoffen abzielt.

 

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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