Bayern: Bessere Förderung von Wohnraum für Studierende – Bayerisches Landesportal

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  • Verbesserte Förderung für Wohnraum für Studierende
  • Deutlich höhere Zuwendung pro Wohnplatz
  • Bis zu 20 Prozent der Wohnplätze auch für Auszubildende

 

In den bayerischen Hochschulstädten gibt es weiterhin einen hohen Bedarf an preiswertem Wohnraum für Studierende. Der Freistaat Bayern hat daher in den vergangenen zehn Jahren für den Bau und den Erhalt von bezahlbaren Wohnplätzen viel Geld in die Hand genommen und etwa 10.000 Wohnplätze mit rund 320 Millionen Euro gefördert. Allein für 2023 sind wieder 38 Millionen Euro an Landesmitteln für die Förderung von Wohnraum für Studierende vorgesehen. Auch wegen der gestiegenen Baukosten gelten ab sofort deutlich höhere Fördersätze pro Wohnplatz. Zudem können nun auch bis zu 20 Prozent der Wohnheimplätze an Auszubildende vermietet werden. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: Mir liegt der Wohnungsbau für Studentinnen und Studenten sehr am Herzen. Beim Thema Studieren denkt man oft an Hörsäle und Räume für Lehre und Forschung – wichtig ist aber auch: Die Studenten brauchen ein Dach über dem Kopf. Daher bleiben wir dran und schaffen dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum. Mit den höheren Fördersätzen setzen wir auch einen Anreiz für Investitionen in der Bauwirtschaft!“

Eine wesentliche Änderung der neugefassten Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Studierende ist, dass der Förderhöchstbetrag deutlich angehoben wurde. Die Förderung je Wohnplatz steigt von 40.000 Euro auf bis zu 45.000 Euro bei einer 25-jährigen Belegungsbindung oder sogar auf bis zu 75.000 Euro bei einer 40-jährigen Belegungsbindung. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, dass bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze an Auszubildende vergeben werden können.

Die Miete je Wohnplatz bleibt wie bisher grundsätzlich bei 260 Euro plus Möblierungszuschlag. Nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf wie München kann sie 280 Euro je Wohnplatz plus Möblierungszuschlag betragen.

Wichtiger Hinweis für alle Antragssteller: Zuwendungen aus dem Programm können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuwendungsanträge können daher unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.

Eine Übersicht über die Förderung von Wohnraum für Studierende und die aktuell geltenden Richtlinien finden Sie hier:

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/studierende/index.php

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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