MÜNCHEN Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt. Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Ich begrüße es, dass die Bundesnetzagentur sofort Gebrauch von der neuen gesetzlichen Möglichkeit gemacht hat, die Vergütungen um bis zu 25 Prozent anzuheben. Die Branche spricht allerdings von gestiegenen Gestehungskosten von 30 Prozent. Sollten wir also feststellen, dass die Ausschreibungen weiterhin stark unterzeichnet sind, muss der Gesetzgeber weitere Förderanhebungen ermöglichen.“
Besonders fatal wäre es, wenn bereits bezuschlagte Projekte von 2022 doch nicht verwirklicht werden, weil die Investoren keine wirtschaftliche Perspektiven sehen. „Teure Rohstoffe, Inflation und Probleme mit den Lieferketten haben den Bau von Windrädern deutlich verteuert. Deswegen muss Wirtschaftsminister Robert Habeck schnell reagieren, wenn sich Investoren zurückziehen wollen. Dann muss die erhöhte Vergütung rückwirkend auch für 2022 gelten“, fordert der Staatsminister. „Wir dürfen den Boom für Windkraft, den wir in Bayern jetzt in Gang gebracht haben, nicht gefährden. Die Investoren brauchen Sicherheit.“
Ansprechpartnerin:
Katrin Nikolaus
stv. Pressesprecherin
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