Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz beinhaltet das Auslaufen der befristeten Absenkung der Steuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die dauerhafte Rückgängigmachung der Erhöhung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel zum Jahr 2004 ist seit jeher ein Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat Bayern wird im Rahmen der anstehenden Beratungen im Bundesrat zum Gesetzentwurf sein Anliegen erneut einbringen.
Hintergrund:
Für kleine und mittelständische Brauereien sieht das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor. Diese wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2004 erhöht. Bayern setzt sich seit Jahren unermüdlich für eine Entlastung von kleinen, familiengeführten Brauereien ein. Unter dem Druck der Corona-Pandemie und der wachsenden wirtschaftlichen Not der Betriebe stieß die langjährige bayerische Forderung schließlich auf Unterstützung des Bundes und der anderen Länder. Die Steuersätze wurden befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt.
[ad_2]
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/