Im Vertrag zwischen Deutschland und Tschechien aus dem Jahr 1994 über die gemeinsame Staatsgrenze haben sich beide Staaten dazu verpflichtet, dass die Grenze stets deutlich erkennbar und geodätisch gesichert bleibt. Die Bearbeitung der Grenzabschnitte wird dabei zwischen Deutschland und Tschechien aufgeteilt. Im Vertrag wird auch der Verlauf der Staatsgrenze geregelt, die Vermessung und Vermarkung, der Schutz der Grenzzeichen, der Erhalt ihrer Sichtbarkeit und die Gründung einer Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission. Sie organisiert Vermarkung, Vermessung und Instandhaltung der Grenze, stellt Veränderungen an Grenzgewässerläufen fest und führt das Grenzurkundenwerk. Dieses dokumentiert den exakten Verlauf der Staatsgrenze in 497 Grenzkartenblättern.
Feste Grenzpunkte an Land sind in der Regel jeweils durch einen Grenzstein vermarkt. Über insgesamt 102 km verläuft die Grenze innerhalb von Grenzwasserläufen. Seit 1999 wird alle zehn Jahre die gesamte feste Grenze in Abschnitten überprüft und vermessen. Derzeit findet die 3. turnusgemäße Prüfung der festen Grenze statt. In diesem Jahr wird unter anderem der Grenzabschnitt VIII zwischen Waldmünchen und Eschlkam bearbeitet. Die Überprüfung der Grenzwasserläufe erfolgt vertragsgemäß alle 20 Jahre – das nächste Mal ab 2029.
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