Bayern: „Die sprunghafte Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission verstößt gegen die Tarifautonomie. Statt staatlicher Lohnintervention sollte die Ampel-Koalition die Arbeitgeber durch eine Entbürokratisierung der Mindestlohnregelungen entlasten“ – Arbeit – Bayerisches Landesportal

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Zum 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben. Dazu Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Diese Anpassung und die weitere Erhöhung auf 10,45 Euro, die zum 1. Juli 2022 geplant ist, orientieren sich an der allgemeinen Tarifentwicklung. Es wird damit sichergestellt, dass auch die zu Mindestlohnbedingungen Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können.“

Die von der neuen Bundesregierung angekündigte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sieht die Ministerin kritisch: „Die sprunghafte Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro, den die Ampel-Koalition ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission plant, verstößt gegen die Tarifautonomie. Der Staat muss sich bei der Lohnfindung möglichst zurückhalten. Diese politisch motivierte Anhebung würde im Vergleich zum heutigen Stand weit in die Zukunft potenzielle Tarifentwicklungen vorwegnehmen. Zudem dürfen wir in Zeiten, in denen die Corona-Pandemie den Arbeitsmarkt stark fordert, die Beschäftigungen nicht noch zusätzlich gefährden. Das gesetzlich festgelegte Verfahren zur regelmäßigen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf Basis der Empfehlungen der Mindestlohnkommission hat sich bewährt und muss beibehalten werden!“

Die Arbeitsministerin weiter: „Statt staatlicher Lohnintervention wäre staatlicher Bürokratieabbau das Gebot der Stunde. Die Ampel-Koalition muss die die Arbeitgeber durch eine Entbürokratisierung der Mindestlohnregelungen entlasten. Insbesondere die in der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDoKV) genannte Gehaltsgrenze (oberhalb derer die Dokumentationspflichten nach MiLoG entfallen) sollte auf generell 2.000 Euro abgesenkt werden.“

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

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