Das Bayerische Landessozialgericht bekommt zum 1. Juli 2025 eine neue Präsidentin: Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat heute Dr. Edith Mente in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Günther Kolbe an, der in Ruhestand geht.
Bei der Übergabe der Ernennungsurkunde betonte Scharf: „Ich gratuliere Ihnen zur Ernennung sehr herzlich, wünsche alles Gute und viel Erfolg für das neue Amt. Ich bin überzeugt, dass Sie mit Ihrer langjährigen Erfahrung in unterschiedlichen Funktionen die Geschicke des Landessozialgerichts bestens leiten werden.“
Mente wurde 1972 in Freiburg/Breisgau geboren. Von September 1999 bis Januar 2000 war sie Beamtin beim Versorgungsamt München II und wechselte dann als Referentin ans Bayerische Sozialministerium. Im März 2007 ging sie als Richterin ans Sozialgericht Augsburg und kehrte im November 2008 ans Sozialministerium zurück. Von August 2009 bis Ende 2010 verantwortete sie dort die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, ehe sie bis Oktober 2016 das Referat Personalmanagement leitete. Im November 2016 wechselte Mente als Vizepräsidentin ans Sozialgericht München, dessen Leitung sie Anfang 2019 übernahm. Mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres wird Mente Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts.
Die Sozialgerichte sind in Deutschland ein eigener Gerichtszweig und unter anderem für Streitfälle in Fragen der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung zuständig. Zudem klären sie strittige Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Opferentschädigungsgesetzes. In Bayern gibt es in jedem der sieben Regierungsbezirke ein Sozialgericht. Zweite Instanz ist das Landessozialgericht mit Sitz in München und einer Zweigstelle in Schweinfurt.
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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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